Entwurf Stellungnahme FNP "GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN"
1) Nachhaltigkeit in den Vorgaben zur Raumplanung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung durch die Verankerung
in Art. 20a GG 1994 zum Staatsziel erklärt. Im Jahr1998 wurde das
Raumordnungsgesetzt (ROG) novelliert und nachhaltige Entwicklung zum zentralen
Leitbild.
Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 wurde der Schutz der natürlichen
Bodenfunktionen hervorgehoben. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
(GNatSchG) von 2002 besagt ebenfalls, dass Flächen künftig natur-,
umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten sind.
Diese Aufgaben sind keineswegs neu, deren Formulierung reicht sogar bis
Mitte der 1980er Jahre zurück, eine erkennbare Trendwende im Flächenverbrauch
ist jedoch bis heute nicht feststellbar. Das Statistische Bundesamt weist
für den Zeitraum 1999-2001 jeweils eine tägliche Inanspruchnahme
von 131 ha aus (BRD 2003) Etwa 28,5% der bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen
stehen für Nichtwohnen (Gewerbe, Dienstleistung, Handel
). Entgegen
anders lautender Zielsetzungen nahm ihre Fläche zwischen 1997 und
2001 um 29 ha pro Tag zu. Auffallend ist der Zuwachs außerhalb zentraler
Lagen. Neue Gewerbe- und Industriegebiete entstehen also primär im
Freiraum und suburbane Räume sind besonders betroffen.
Nach der Enquete-Kommission (1998) beschloss die Bundesregierung im April
2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist die Rückführung
der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke
bis 2020 von etwa 129 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag. Die Siedlungsentwicklung
soll einerseits durch quantitative Zuwachsbegrenzung und andererseits
durch qualitative Inwertsetzung von Flächen zukunftsfähig gestaltet
werden. Vor diesem Hintergrund zielt eine dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtete
Flächenhaushaltspolitik auf eine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
insbesondere die Verringerung des Freiraumverbrauches und der Bodenversiegelung
ab. Flächenhaushaltspolitik in diesem Sinne ist somit Kreislauf-
und Umbaupolitik, d.h. Bestandsnutzung hat Vorrang vor der Neuausweisung.
In der Landesplanung werden folgende Ziele und Strategien vorgegeben:
· Innenentwicklung vor Freiraumverbrauch im Außenbereich
· Nachverdichtung
· Flächenrecycling
· Nutzung vorhandener Infrastruktur
· regionale und interkommunale Zusammenarbeit
"Als Ergebnis der landesplanerischen Vorgaben kann festgestellt werden,
dass der Raum Attendorn in hohem Maße Funktionen für andere
Räume übernimmt (Erholung, Wasserversorgung)."( Erläuterungsbericht
FNP S. 8)
Diese sind gemäß GEP weiterzuentwickeln. Andere Raumansprüche
müssen mit diesem Nutzungsanspruch in Einklang gebracht werden. (vgl.
S.9)
Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Grundlage für
die städtebauliche Entwicklung von Gemeindegebieten. Er konkretisiert
die landes- und regionalplanerischen Ziele. Nach Abwägung von ökonomischen,
sozialen und ökologischen Belangen stellt er im Ergebnis das angestrebte
Nutzungsmuster dar.
Seine Hauptaufgaben sind:
· Flächenvorsorge
· Steuerung und Koordination der künftigen Flächennutzung
· Vermeidung und Minderung von Nutzungskonflikten.
2) Gewerbeflächenbedarf
Attendorn ist von mittelständiger Wirtschaft des zweiten Sektors
(Produktion) geprägt. Diese hat im Vergleich zu Großbetrieben
(wo Brachflächen betriebsintern wieder genutzt werden können)
und Betrieben des tertiären Sektors (Bürogebäude werden
eher in die Höhe gebaut, als in die Fläche) einen spezifisch
höheren Flächenbedarf. Um so wichtiger ist es, in der Kommune
Wege für einen nachhaltigen Umgang mit der endlichen Ressource `Fläche`
zu gehen.
Spezifische Rahmenbedingungen des Flächenbedarfs:
(1) Bevölkerungsentwicklung
(2) Flächenbedarf, den jeder Arbeitsplatz beansprucht
(3) Zahl der Betriebe, die sich innerhalb der Region ansiedeln, neu gründen,
ihren Standort verlagern oder sich am bestehenden Standort erweitern und
damit neue Flächen in Anspruch nehmen.
2.1. Wirtschaft und Bevölkerungsentwicklung
(Vgl. Stellungnahme S. 3 : Bevölkerungsentwicklung und S. 13 : Pendler)
der Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung, Wanderungsbilanz,
Altersstruktur und Pendlerverflechtung
"Die Arbeitsplatzentwicklung hat in Attendorn stärker als die
Entwicklung der in Attendorn wohnenden Beschäftigten zugenommen.
Das lässt darauf schließen, dass Attendorn von den Beschäftigten
nicht im gleichen Maße als Wohnstandort angenommen wurde."
(FNP S.32)
"Also fast jeder zweite Beschäftigte eines Attendorner Arbeitsplatzes
kommt nicht aus Attendorn selbst."
"Betrachtet man die Altersstruktur der Wanderungen, dann festgestellt
werden, dass die Wanderungsgewinne von den 30-50-jährigen mit ihren
Familien getragen werden. Die Wanderungsbilanz bei den über 50-jährigen
ist durchgehend negativ." (FNP S.24)
"Der anteilige Rückgang bei den 25 bis 30-jährigen kann
mit der Abwanderung junger ausgebildeter Menschen gesehen werden, die
nicht im produktiven Sektor aktiv werden. Diese Gruppe wandert weniger
zu." (FNP S.24)
Dazu meint das Bürgerforum:
Der Mensch braucht eben nicht nur irgendeinen Job. Er ist ein soziales
Wesen mit vielseitigen Interessen. Betrachtet man die Entwicklung der
vergangenen Jahre in Attendorn aus diesem Blickwinkel, schleppt die Kommune
bereits jetzt eine beachtliche Hypothek mit sich herum. "Man"
kommt nach Attendorn, um zu arbeiten: entweder aus den umliegenden Gemeinden
oder zieht nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wieder seines Weges.
Beides sind keine guten Vorraussetzung für ein Engagement im sozialen
Leben der Stadt. Die sog. "schweigende Mehrheit" verhält
sich dabei wie ein Schwarzfahrer: Einige Wenige kann das System mittragen,
aber wenn das Fahren ohne Ticket (sprich: Engagement) zur Alltagserscheinung
wird, fragen sich die braven Bezahler, bei der nächsten Fahrpreiserhöhung,
warum sie nicht auch das Geld sparen sollen.
Gerade diejenigen, die sich mit "ihrer" Stadt identifizieren,
fühlen sich darüber hinaus besonders durch den unverhältnismäßig
hohen Verbrauch von Freiflächen belastet. Dazu kommt noch, dass viele
junge Leute, die sich nicht für das Arbeitsplatzangebot der wenigen
Branchen vor Ort interessieren, Attendorn verlassen müssen. Dieser
"Brain-drain" genannte Effekt einer einseitigen Wirtschaftsentwicklung
lähmt die Vielfalt der Gedanken und beeinträchtigt damit das
kulturelle Leben der Stadt, weil neue Impulse aus anderen Richtungen weniger
gesetzt werden.
2.2. Flächenkennziffer (FKZ)
Zur Ermittlung des Flächenbedarfs pro Gewerbefläche beanspruchendem
Arbeitsplatz wird die so genannte Flächenkennziffer zugrunde gelegt.
Sie kennzeichnet die Fläche, die ein Beschäftigter in der Produktion
benötigt und ist der Quotient aus Grundstücksfläche in
m² und den Gesamtbeschäftigten. In der Gewerbeplanung hat die
Flächenkennziffer einen hohen Stellenwert. Sie ist aber keine Konstante,
die durch messtechnische Sorgfalt exakt zu bestimmen ist. Untersuchungen
zeigen, dass der organisatorische und technische Kontext (z.B.: Baukosten,
Lohnkosten etc.) einen starken Einfluss auf die Größe der Ziffer
hat. Darüber hinaus sind die Grunddaten nicht allgemeingültig
definiert. So kann die aktuell genutzte Betriebsfläche, aber auch
die im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen erworbene Gesamtfläche
herangezogen werden. Die Zahl der Beschäftigten kann die zur betriebswirtschaftlich
optimalen Produktion benötigten Arbeitskräfte, aber auch die
zur Zeit der Hochkonjunktur Tätigen einbeziehen. Auch die Einberechnung
von Teilzeitarbeitskräften ist nicht allgemeingültig definiert.
Trotz dieser Unzulänglichkeiten ist die Bestimmung der Flächenkennziffer
im Rahmen der Gewerbeflächenprognosemodelle (z.B.: GIFPRO) unabdingbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die spezifische Situation innerhalb
des jeweiligen Industriegebietes ausschlaggebend für die FKZ ist.
Die SIHK Hagen hat 2001 eine Befragung durchgeführt um gesicherte
Anhaltspunkte für den Grundstücksflächenbedarf der Wirtschaft
im Kammerbezirk zu gewinnen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass über
alle Sektoren der gewerblichen Wirtschaft hinweg etwa 210m² Grundstücksfläche
benötigt werden. Für Betriebe, die dem Bereich "Industrie"
zugeordnet werden, liegt er bei durchschnittlich 220m² pro Beschäftigtem,
für Betriebe aus dem Bereich "Handwerk" bei 180m²
pro Beschäftigtem. Im Märkischen Kreis liegen diese im Durchschnitt
noch darunter.
Auch eine Untersuchung des Dortmunder Büros Planquadrat, in der von
1991 bis 1996 1700 Datensätze zusammengefasst wurden, kommt zu ähnlichen
Ergebnissen. Obwohl die empirisch ermittelten Werte eine breite Streuung
aufweisen, gilt laut dieser Untersuchung für die Planung von Gewerbestandorten
eine Flächenkennziffer von 200m² pro Beschäftigtem als
realistischer Größenwert. Grundsätzlich wird davon ausgegegangen,
dass in Ballungsräumen bei gleichen Branchen die FKZ um bis zu 50%
niedriger als im ländlichen Raum sind.
Gleiches besagt eine Studie des Institutes für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
des Landes NRW (ILS): Im Jahr 2000 wurden dort auf Grundlage des Liegenschaftskatasters
eine Analyse der Entwicklung der Flächeninanspruchnahme in NRW vorgenommen.
Sie erstreckte sich auf den Zeitraum der Jahre 1992-1999. Demnach liegt
die FKZ im ländlichen Raum durchschnittlich bei etwa 265m² pro
Beschäftigtem, in den Ballungsrandzonen bei rund 243m² pro Beschäftigtem
und in Ballungskernen bei ca. 156m² pro Beschäftigtem. Differenziert
nach Zentralen Orten unterschiedlicher Hierarchie ergeben sich 301m²
pro Beschäftigtem bei Grundzentren, 235m² pro Beschäftigtem
in Mittelzentren und 145m² pro Beschäftigtem in Oberzentren.
Diese Werte zeigten in der Vergangenheit eine steigende Tendenz. Ob dieser
Trend sich in Zukunft weiter fortsetzen wird, ist nach Meinung der Experten
schwer abschätzbar. (ILS 2001,S.9)
Vor diesem Hintergrund liegt der für Attendorn ermittelte Wert von
ca. 280m² pro Beschäftigtem (FNP S.44) bereits jetzt am oberen
Rand es Spektrums. Trotz der Zielsetzung "Nachhaltigkeit" bzw.
"Effizienz" schreibt der vorliegende Entwurf zum FNP ausdrücklich
den Trend zu mehr Fläche pro Arbeitsplatz fort: "Für weitere
Planungen ist deshalb bei der Trendentwicklung mit ca. 300m² pro
Beschäftigtem zu rechnen."
Diese Strategie wiederholt sich für alle Werte, die in der Berechnung
des Gewerbeflächenbedarfs nach dem GIFPRO-Modell Verwendung finden.
(FNP S.46)
· Verlagerung von Betrieben am Standort : "
der standartmäßige
Ansatz [ist] eher als ein hoher Wert anzusehen,
" "da bereits
ein hoher Teil der Verlagerungen in das Gewerbegebiet Ennest und auch
Askay stattgefunden hat" und er "bereits Sicherheitszuschläge
beinhaltet".(S.46) Zum "Standart" wurde dieser Wert vor
20 Jahren, weil die Regionalplaner die Verlagerung umweltbelastender Betriebe
aus Gemengelagen fördern wollten.
· Neuansiedlung von Betrieben : "Der verwendete Standartansatz
von 0,15% ist in Bezug zum Bevölkerungsmodell eher ein hoher Wert."(S.46)
Die Neuansiedlungsquote bezeichnet den neu dazu gewonnenen Anteil von
Beschäftigten pro Jahr. "Für die Zukunft ist jedoch mit
einer sinkenden Erwerbsquote zu rechnen, da der Anteil der für den
Erwerb wichtigen Bevölkerungsgruppe zwischen 20 und 60 on heute ca.
55% auf ca. 46% im Jahr 2000 [2020?: Anm. des Verf.] sinken wird."(FNP
S.33)
· Zeitnahe Reaktivierung freigesetzter Flächen : "Der
Standartwert von 70% geht davon aus, dass freiwerdende Flächen schnell
wieder an den Markt gelangen. In Bezug auf das Leitbild wäre dieser
Wert sicher anzustreben."(S.46) Trotzdem wird mit 50% bzw. 25% gerechnet.
Das Bürgerforum meint dazu:
Wissenschaftlich gesehen ist eine Modellrechnung das adäquate Verfahren,
um die Folgen von Eingriffen in komplizierte Systeme sichtbar zu machen.
In unserem Fall manifestiert sich in der Wahl der Stellgrößen
der politische Wille. Und der widerspricht direkt der Vorgabe "Nachhaltigkeit",
dem im Vorfeld erfragten Leitbild "Effizienz" und ignoriert
sogar die vorher ermittelten Fakten. Im Ergebnis (31 - 38 ha) "stellt
der FNP deshalb ein Potential dar, das eher im oberen Bereich liegt"(S47)
wie es etwas euphemistisch im Erläuterungsbericht formuliert wurde.
Da Modellrechnungen aber auch negative Rückkoppelungen einbeziehen,
was vernetztem Denken entspricht, erfolgt eine weitere einseitig - lineare
"Berechnung".
2.3. "Fazit der Betrachtung zur Ermittlung der
erforderlichen Gewerbegebiete"
(FNP S.48 f)
Dort heißt es lapidar: "Im Flächennutzungsplan wird
ein Flächenvolumen von ca. 57 ha neuer Fläche dargestellt."
Eine Rechenoperation wird nicht vorgelegt.
Begründung:
· Jährliches Wachstum im Gewerbegebiet Ennest von bis zu 3,5
ha
· Potentiale für Entwicklungsschübe im produzierenden
Gewerbe bereithalten
· Planerische Risiken
Die Zahl 57ha wirkt zunächst völlig aus der Luft gegriffen,
die ihr zugrunde liegende "Vision" wird aber deutlich, wenn
man das folgende Kapitel "Darstellungen"( S.48-49) mitberücksichtigt.
Dort ergibt die Addition aller in Frage kommenden Flächen "zufällig"
57,5ha (Tabelle 12; S.49). Folgenden Ansprüchen soll Genüge
getan werden:
· Großflächige Ausweisung von Gewerbeflächen
· Flächenpotentiale von über 10 ha
· Neues Gewerbegebiet, das für die Ansiedlung größerer
Betriebe geeignet ist
"Hierfür sind große Teile der Flächen des heutigen
Gutes Ramacher vorgesehen." (S.49)
Das Bürgerforum meint dazu:
Dieses geplante übermäßige Flächenangebot lässt
alle gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben außer Acht und
entwertet die gerade verabschiedete Lokale Agenda für Attendorn zu
bedrucktem Papier.
Begründung:
· Ausdrücklich wird das "planerische Risiko" auf
die Umwelt und damit die Allgemeinheit abgewälzt. Dies widerspricht
einer sozialgerechten Bodennutzung (ROG) und dem Ziel einer humanen Umwelt
(§1BauGB). Der Protest in den Ortschaften, der öffentlich als
"St.Florians-Prinzip missbilligt wird, könnte auch bedeuten,
dass die Menschen spüren, dass sie mit dieser Strategie mehr verlieren,
als sie je gewinnen können.
· Jede Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie zwar öffentlich
den galoppierende Flächenverbrauch in Ennest als "Fehler"
bezeichnet, aber gleichzeitig ein weiteres Gewerbegebiet dieser Größenordnung
im Anschluss an die Wohnbebauung von Neu-Listernohl und Biekhofen initiiert.
· "Neuansiedlungen" von Betrieben fanden in der Vergangenheit
nur in Form von Verlagerungen aus Nachbargemeinden statt. Es ist unter
den gegebenen europapolitischen Bedingungen kaum realistisch anzunehmen,
dass sich daran etwas ändern wird. Somit verstärkt die überdimensionierte
Flächendarstellung nur den Konkurrenzkampf zwischen Attendorn und
den Nachbargemeinden. Dies schadet den Prinzipien der Nachhaltigkeit.
· Die Favorisierung des Bereiches Ramacher beschwört Nutzungskonflikte
mit den bisherigen Nutzungen Landwirtschaft und Erholung sowie dem Naturschutz
geradezu herauf. In der Lokalen Agenda 21 der Stadt Attendorn heißt
es daher: "Im einzigen verbliebenen landwirtschaftliche Kerngebiet
in Stadtnähe mit besserer Nutzungseignung (zwischen Neu-Listernohl
und Biekhofen) werden die außerlandwirtschaftlichen Nutzungen auf
Erholung, Boden- und Gewässerschutz reduziert."(S.21)
· Die überdimensionierte Darstellung von neuen Gewerbeflächen
verhindert Bemühungen um eine effiziente Nutzung bestehender Flächen
und eine zeitnahe Sanierung von Altlasten, da die Kommune sich durch das
angestrebte Nutzungsmuster ihrer Flächen auch in Hinblick auf die
weitere Entwicklung positioniert. Die Strategie der "Entwicklungspotentiale
auf breiter Basis"(S.36) ermöglicht in erster Linie einen ungehemmten
Flächenverbrauch bis hin zum Lückenschluss zwischen Milstenau
und Petersburg. Die Neuausweisung hat damit Vorrang vor der Bestandsnutzung
erhalten. Ob anschließend auf der Ebene der "verbindlichen"
Bauleitplanung "die dargestellten Ziele näher ausgefüllt
werden"(S.36) ist zweitrangig,, weil dort nur noch auf die Art und
Weise der Flächennutzung Einfluss genommen werden kann,
Das Bürgerforum fordert daher:
1) Die Umstellung auf die Strategie auf das Prinzip Innenentwicklung vor
Freiraumverbrauch im Außenbereich und die Leitziele Flächeneinsparung,
Freiraumschutz und Bodenschonung.
2) Die Darstellung eines begrenzten Flächenangebotes durch eine Siedlungsbegrenzung
3) Die Neuberechnung im GIFPRO-Modell mit dem Leitbild angepassten Kennwerten.
4) Forcierung von Flächenrecycling durch flankierende politische
Maßnahmen: Bodenpreisbildung, der Verzicht auf Subventionierung,
Liegenschaftsstrategien (z.B. Erbpachtflächen mit begrenzter Laufzeit),
Informationsstrategien wie Flächen- und Gebäudekataster.
5) Eine überörtliche Betrachtung, die Festlegungen der Regionalplanung
beachtet. Die im vorliegenden Entwurf verlangten 300m² pro Beschäftigtem
stellten im Rahmen der Regionalplanung (GEP) bisher die Obergrenze der
möglichen Flächenkennziffern dar, und zwar für "topographisch
schwierige Bereiche". Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für
den Oberbereich Hagen hat die Bezirksregierung Arnsberg diesen Wert auf
durchschnittlich 225m² pro Beschäftigten zurückgenommen.
6) Die Planung großflächiger Neuausweisungen in interkommunale
Zusammenarbeit, um standörtliche Anforderungen und Zukunftsperspektiven
einzelner Branchen sowie vorteilhafte Verknüpfungen für die
Region in optimaler Weise berücksichtigen zu können.
7) Die verstärkte Entwickelung umweltverträglicher Tourismusangebote
und weiterer Wirtschaftssektoren, wenn sie mit stark eingeschränktem
Flächenverbrauch verbunden sind. Aus den landes- und regionalplanerischen
Vorgaben resultiert eine Verpflichtung, die Bedeutung des Fremdenverkehrs
zu steigern (vgl. S.8 u. 9 FNP). Dieser Verpflichtung ist die Stadt Attendorn
bisher nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. "Im Gastgewerbe
ruhen auch in Bezug auf landschaftsbezogene Erholung weitere Entwicklungspotentiale"(FNP
S.31)
8) Die qualitativer Aufwertung weiterer geeigneter ortsnaher Flächen
als Bereich für Erholung und Landwirtschaft und / oder zum Schutz
von Landschaft bzw. (in Teilbereichen) zum Schutz der Natur, um gleichzeitig
einer möglichst umweltverträglichen Landwirtschaft die Zukunft
zu sichern. (vgl. Lokale Agenda 21 für Attendorn S. 19ff) Dazu kommen
alle noch vorhanden Freiflächen im Bereich des Biggetales in Betracht,
besonders genannt seien die Tallagen bei Milstenau, an der Bigge und bei
Gut Ramacher. Während winterlicher Inversions-Wetterlagen fließen
hier einerseits die kalte Frischluft zu den Wohnlagen und andererseits
unterirdisch starke Grundwasserströme. Hier sollte sich eine weitere
Bebauung von selbst verbieten.
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