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Entwurf Stellungnahme FNP "GEWERBLICHE BAUFLÄCHEN"



1) Nachhaltigkeit in den Vorgaben zur Raumplanung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung durch die Verankerung in Art. 20a GG 1994 zum Staatsziel erklärt. Im Jahr1998 wurde das Raumordnungsgesetzt (ROG) novelliert und nachhaltige Entwicklung zum zentralen Leitbild.
Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 wurde der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen hervorgehoben. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (GNatSchG) von 2002 besagt ebenfalls, dass Flächen künftig natur-, umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten sind.
Diese Aufgaben sind keineswegs neu, deren Formulierung reicht sogar bis Mitte der 1980er Jahre zurück, eine erkennbare Trendwende im Flächenverbrauch ist jedoch bis heute nicht feststellbar. Das Statistische Bundesamt weist für den Zeitraum 1999-2001 jeweils eine tägliche Inanspruchnahme von 131 ha aus (BRD 2003) Etwa 28,5% der bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen stehen für Nichtwohnen (Gewerbe, Dienstleistung, Handel…). Entgegen anders lautender Zielsetzungen nahm ihre Fläche zwischen 1997 und 2001 um 29 ha pro Tag zu. Auffallend ist der Zuwachs außerhalb zentraler Lagen. Neue Gewerbe- und Industriegebiete entstehen also primär im Freiraum und suburbane Räume sind besonders betroffen.
Nach der Enquete-Kommission (1998) beschloss die Bundesregierung im April 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie. Ziel ist die Rückführung der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2020 von etwa 129 ha pro Tag auf 30 ha pro Tag. Die Siedlungsentwicklung soll einerseits durch quantitative Zuwachsbegrenzung und andererseits durch qualitative Inwertsetzung von Flächen zukunftsfähig gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund zielt eine dem Nachhaltigkeitsprinzip verpflichtete Flächenhaushaltspolitik auf eine deutliche Reduzierung der Flächeninanspruchnahme, insbesondere die Verringerung des Freiraumverbrauches und der Bodenversiegelung ab. Flächenhaushaltspolitik in diesem Sinne ist somit Kreislauf- und Umbaupolitik, d.h. Bestandsnutzung hat Vorrang vor der Neuausweisung.

In der Landesplanung werden folgende Ziele und Strategien vorgegeben:
· Innenentwicklung vor Freiraumverbrauch im Außenbereich
· Nachverdichtung
· Flächenrecycling
· Nutzung vorhandener Infrastruktur
· regionale und interkommunale Zusammenarbeit
"Als Ergebnis der landesplanerischen Vorgaben kann festgestellt werden, dass der Raum Attendorn in hohem Maße Funktionen für andere Räume übernimmt (Erholung, Wasserversorgung)."( Erläuterungsbericht FNP S. 8)
Diese sind gemäß GEP weiterzuentwickeln. Andere Raumansprüche müssen mit diesem Nutzungsanspruch in Einklang gebracht werden. (vgl. S.9)
Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Grundlage für die städtebauliche Entwicklung von Gemeindegebieten. Er konkretisiert die landes- und regionalplanerischen Ziele. Nach Abwägung von ökonomischen, sozialen und ökologischen Belangen stellt er im Ergebnis das angestrebte Nutzungsmuster dar.
Seine Hauptaufgaben sind:
· Flächenvorsorge
· Steuerung und Koordination der künftigen Flächennutzung
· Vermeidung und Minderung von Nutzungskonflikten.

2) Gewerbeflächenbedarf
Attendorn ist von mittelständiger Wirtschaft des zweiten Sektors (Produktion) geprägt. Diese hat im Vergleich zu Großbetrieben (wo Brachflächen betriebsintern wieder genutzt werden können) und Betrieben des tertiären Sektors (Bürogebäude werden eher in die Höhe gebaut, als in die Fläche) einen spezifisch höheren Flächenbedarf. Um so wichtiger ist es, in der Kommune Wege für einen nachhaltigen Umgang mit der endlichen Ressource `Fläche` zu gehen.
Spezifische Rahmenbedingungen des Flächenbedarfs:
(1) Bevölkerungsentwicklung
(2) Flächenbedarf, den jeder Arbeitsplatz beansprucht
(3) Zahl der Betriebe, die sich innerhalb der Region ansiedeln, neu gründen, ihren Standort verlagern oder sich am bestehenden Standort erweitern und damit neue Flächen in Anspruch nehmen.
2.1. Wirtschaft und Bevölkerungsentwicklung
(Vgl. Stellungnahme S. 3 : Bevölkerungsentwicklung und S. 13 : Pendler)
der Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung, Wanderungsbilanz, Altersstruktur und Pendlerverflechtung
"Die Arbeitsplatzentwicklung hat in Attendorn stärker als die Entwicklung der in Attendorn wohnenden Beschäftigten zugenommen. Das lässt darauf schließen, dass Attendorn von den Beschäftigten nicht im gleichen Maße als Wohnstandort angenommen wurde." (FNP S.32)
"Also fast jeder zweite Beschäftigte eines Attendorner Arbeitsplatzes kommt nicht aus Attendorn selbst."
"Betrachtet man die Altersstruktur der Wanderungen, dann festgestellt werden, dass die Wanderungsgewinne von den 30-50-jährigen mit ihren Familien getragen werden. Die Wanderungsbilanz bei den über 50-jährigen ist durchgehend negativ." (FNP S.24)
"Der anteilige Rückgang bei den 25 bis 30-jährigen kann mit der Abwanderung junger ausgebildeter Menschen gesehen werden, die nicht im produktiven Sektor aktiv werden. Diese Gruppe wandert weniger zu." (FNP S.24)

Dazu meint das Bürgerforum:
Der Mensch braucht eben nicht nur irgendeinen Job. Er ist ein soziales Wesen mit vielseitigen Interessen. Betrachtet man die Entwicklung der vergangenen Jahre in Attendorn aus diesem Blickwinkel, schleppt die Kommune bereits jetzt eine beachtliche Hypothek mit sich herum. "Man" kommt nach Attendorn, um zu arbeiten: entweder aus den umliegenden Gemeinden oder zieht nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wieder seines Weges. Beides sind keine guten Vorraussetzung für ein Engagement im sozialen Leben der Stadt. Die sog. "schweigende Mehrheit" verhält sich dabei wie ein Schwarzfahrer: Einige Wenige kann das System mittragen, aber wenn das Fahren ohne Ticket (sprich: Engagement) zur Alltagserscheinung wird, fragen sich die braven Bezahler, bei der nächsten Fahrpreiserhöhung, warum sie nicht auch das Geld sparen sollen.
Gerade diejenigen, die sich mit "ihrer" Stadt identifizieren, fühlen sich darüber hinaus besonders durch den unverhältnismäßig hohen Verbrauch von Freiflächen belastet. Dazu kommt noch, dass viele junge Leute, die sich nicht für das Arbeitsplatzangebot der wenigen Branchen vor Ort interessieren, Attendorn verlassen müssen. Dieser "Brain-drain" genannte Effekt einer einseitigen Wirtschaftsentwicklung lähmt die Vielfalt der Gedanken und beeinträchtigt damit das kulturelle Leben der Stadt, weil neue Impulse aus anderen Richtungen weniger gesetzt werden.


2.2. Flächenkennziffer (FKZ)
Zur Ermittlung des Flächenbedarfs pro Gewerbefläche beanspruchendem Arbeitsplatz wird die so genannte Flächenkennziffer zugrunde gelegt. Sie kennzeichnet die Fläche, die ein Beschäftigter in der Produktion benötigt und ist der Quotient aus Grundstücksfläche in m² und den Gesamtbeschäftigten. In der Gewerbeplanung hat die Flächenkennziffer einen hohen Stellenwert. Sie ist aber keine Konstante, die durch messtechnische Sorgfalt exakt zu bestimmen ist. Untersuchungen zeigen, dass der organisatorische und technische Kontext (z.B.: Baukosten, Lohnkosten etc.) einen starken Einfluss auf die Größe der Ziffer hat. Darüber hinaus sind die Grunddaten nicht allgemeingültig definiert. So kann die aktuell genutzte Betriebsfläche, aber auch die im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen erworbene Gesamtfläche herangezogen werden. Die Zahl der Beschäftigten kann die zur betriebswirtschaftlich optimalen Produktion benötigten Arbeitskräfte, aber auch die zur Zeit der Hochkonjunktur Tätigen einbeziehen. Auch die Einberechnung von Teilzeitarbeitskräften ist nicht allgemeingültig definiert. Trotz dieser Unzulänglichkeiten ist die Bestimmung der Flächenkennziffer im Rahmen der Gewerbeflächenprognosemodelle (z.B.: GIFPRO) unabdingbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die spezifische Situation innerhalb des jeweiligen Industriegebietes ausschlaggebend für die FKZ ist.
Die SIHK Hagen hat 2001 eine Befragung durchgeführt um gesicherte Anhaltspunkte für den Grundstücksflächenbedarf der Wirtschaft im Kammerbezirk zu gewinnen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass über alle Sektoren der gewerblichen Wirtschaft hinweg etwa 210m² Grundstücksfläche benötigt werden. Für Betriebe, die dem Bereich "Industrie" zugeordnet werden, liegt er bei durchschnittlich 220m² pro Beschäftigtem, für Betriebe aus dem Bereich "Handwerk" bei 180m² pro Beschäftigtem. Im Märkischen Kreis liegen diese im Durchschnitt noch darunter.
Auch eine Untersuchung des Dortmunder Büros Planquadrat, in der von 1991 bis 1996 1700 Datensätze zusammengefasst wurden, kommt zu ähnlichen Ergebnissen. Obwohl die empirisch ermittelten Werte eine breite Streuung aufweisen, gilt laut dieser Untersuchung für die Planung von Gewerbestandorten eine Flächenkennziffer von 200m² pro Beschäftigtem als realistischer Größenwert. Grundsätzlich wird davon ausgegegangen, dass in Ballungsräumen bei gleichen Branchen die FKZ um bis zu 50% niedriger als im ländlichen Raum sind.
Gleiches besagt eine Studie des Institutes für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes NRW (ILS): Im Jahr 2000 wurden dort auf Grundlage des Liegenschaftskatasters eine Analyse der Entwicklung der Flächeninanspruchnahme in NRW vorgenommen. Sie erstreckte sich auf den Zeitraum der Jahre 1992-1999. Demnach liegt die FKZ im ländlichen Raum durchschnittlich bei etwa 265m² pro Beschäftigtem, in den Ballungsrandzonen bei rund 243m² pro Beschäftigtem und in Ballungskernen bei ca. 156m² pro Beschäftigtem. Differenziert nach Zentralen Orten unterschiedlicher Hierarchie ergeben sich 301m² pro Beschäftigtem bei Grundzentren, 235m² pro Beschäftigtem in Mittelzentren und 145m² pro Beschäftigtem in Oberzentren. Diese Werte zeigten in der Vergangenheit eine steigende Tendenz. Ob dieser Trend sich in Zukunft weiter fortsetzen wird, ist nach Meinung der Experten schwer abschätzbar. (ILS 2001,S.9)
Vor diesem Hintergrund liegt der für Attendorn ermittelte Wert von ca. 280m² pro Beschäftigtem (FNP S.44) bereits jetzt am oberen Rand es Spektrums. Trotz der Zielsetzung "Nachhaltigkeit" bzw. "Effizienz" schreibt der vorliegende Entwurf zum FNP ausdrücklich den Trend zu mehr Fläche pro Arbeitsplatz fort: "Für weitere Planungen ist deshalb bei der Trendentwicklung mit ca. 300m² pro Beschäftigtem zu rechnen."

Diese Strategie wiederholt sich für alle Werte, die in der Berechnung des Gewerbeflächenbedarfs nach dem GIFPRO-Modell Verwendung finden. (FNP S.46)

· Verlagerung von Betrieben am Standort : "…der standartmäßige Ansatz [ist] eher als ein hoher Wert anzusehen,…" "da bereits ein hoher Teil der Verlagerungen in das Gewerbegebiet Ennest und auch Askay stattgefunden hat" und er "bereits Sicherheitszuschläge beinhaltet".(S.46) Zum "Standart" wurde dieser Wert vor 20 Jahren, weil die Regionalplaner die Verlagerung umweltbelastender Betriebe aus Gemengelagen fördern wollten.
· Neuansiedlung von Betrieben : "Der verwendete Standartansatz von 0,15% ist in Bezug zum Bevölkerungsmodell eher ein hoher Wert."(S.46) Die Neuansiedlungsquote bezeichnet den neu dazu gewonnenen Anteil von Beschäftigten pro Jahr. "Für die Zukunft ist jedoch mit einer sinkenden Erwerbsquote zu rechnen, da der Anteil der für den Erwerb wichtigen Bevölkerungsgruppe zwischen 20 und 60 on heute ca. 55% auf ca. 46% im Jahr 2000 [2020?: Anm. des Verf.] sinken wird."(FNP S.33)
· Zeitnahe Reaktivierung freigesetzter Flächen : "Der Standartwert von 70% geht davon aus, dass freiwerdende Flächen schnell wieder an den Markt gelangen. In Bezug auf das Leitbild wäre dieser Wert sicher anzustreben."(S.46) Trotzdem wird mit 50% bzw. 25% gerechnet.

Das Bürgerforum meint dazu:
Wissenschaftlich gesehen ist eine Modellrechnung das adäquate Verfahren, um die Folgen von Eingriffen in komplizierte Systeme sichtbar zu machen. In unserem Fall manifestiert sich in der Wahl der Stellgrößen der politische Wille. Und der widerspricht direkt der Vorgabe "Nachhaltigkeit", dem im Vorfeld erfragten Leitbild "Effizienz" und ignoriert sogar die vorher ermittelten Fakten. Im Ergebnis (31 - 38 ha) "stellt der FNP deshalb ein Potential dar, das eher im oberen Bereich liegt"(S47) wie es etwas euphemistisch im Erläuterungsbericht formuliert wurde.
Da Modellrechnungen aber auch negative Rückkoppelungen einbeziehen, was vernetztem Denken entspricht, erfolgt eine weitere einseitig - lineare "Berechnung".

2.3. "Fazit der Betrachtung zur Ermittlung der erforderlichen Gewerbegebiete"
(FNP S.48 f)
Dort heißt es lapidar: "Im Flächennutzungsplan wird … ein Flächenvolumen von ca. 57 ha neuer Fläche dargestellt." Eine Rechenoperation wird nicht vorgelegt.
Begründung:
· Jährliches Wachstum im Gewerbegebiet Ennest von bis zu 3,5 ha
· Potentiale für Entwicklungsschübe im produzierenden Gewerbe bereithalten
· Planerische Risiken
Die Zahl 57ha wirkt zunächst völlig aus der Luft gegriffen, die ihr zugrunde liegende "Vision" wird aber deutlich, wenn man das folgende Kapitel "Darstellungen"( S.48-49) mitberücksichtigt. Dort ergibt die Addition aller in Frage kommenden Flächen "zufällig" 57,5ha (Tabelle 12; S.49). Folgenden Ansprüchen soll Genüge getan werden:
· Großflächige Ausweisung von Gewerbeflächen
· Flächenpotentiale von über 10 ha
· Neues Gewerbegebiet, das für die Ansiedlung größerer Betriebe geeignet ist
"Hierfür sind große Teile der Flächen des heutigen Gutes Ramacher vorgesehen." (S.49)

Das Bürgerforum meint dazu:

Dieses geplante übermäßige Flächenangebot lässt alle gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben außer Acht und entwertet die gerade verabschiedete Lokale Agenda für Attendorn zu bedrucktem Papier.
Begründung:
· Ausdrücklich wird das "planerische Risiko" auf die Umwelt und damit die Allgemeinheit abgewälzt. Dies widerspricht einer sozialgerechten Bodennutzung (ROG) und dem Ziel einer humanen Umwelt (§1BauGB). Der Protest in den Ortschaften, der öffentlich als "St.Florians-Prinzip missbilligt wird, könnte auch bedeuten, dass die Menschen spüren, dass sie mit dieser Strategie mehr verlieren, als sie je gewinnen können.
· Jede Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie zwar öffentlich den galoppierende Flächenverbrauch in Ennest als "Fehler" bezeichnet, aber gleichzeitig ein weiteres Gewerbegebiet dieser Größenordnung im Anschluss an die Wohnbebauung von Neu-Listernohl und Biekhofen initiiert.
· "Neuansiedlungen" von Betrieben fanden in der Vergangenheit nur in Form von Verlagerungen aus Nachbargemeinden statt. Es ist unter den gegebenen europapolitischen Bedingungen kaum realistisch anzunehmen, dass sich daran etwas ändern wird. Somit verstärkt die überdimensionierte Flächendarstellung nur den Konkurrenzkampf zwischen Attendorn und den Nachbargemeinden. Dies schadet den Prinzipien der Nachhaltigkeit.
· Die Favorisierung des Bereiches Ramacher beschwört Nutzungskonflikte mit den bisherigen Nutzungen Landwirtschaft und Erholung sowie dem Naturschutz geradezu herauf. In der Lokalen Agenda 21 der Stadt Attendorn heißt es daher: "Im einzigen verbliebenen landwirtschaftliche Kerngebiet in Stadtnähe mit besserer Nutzungseignung (zwischen Neu-Listernohl und Biekhofen) werden die außerlandwirtschaftlichen Nutzungen auf Erholung, Boden- und Gewässerschutz reduziert."(S.21)
· Die überdimensionierte Darstellung von neuen Gewerbeflächen verhindert Bemühungen um eine effiziente Nutzung bestehender Flächen und eine zeitnahe Sanierung von Altlasten, da die Kommune sich durch das angestrebte Nutzungsmuster ihrer Flächen auch in Hinblick auf die weitere Entwicklung positioniert. Die Strategie der "Entwicklungspotentiale auf breiter Basis"(S.36) ermöglicht in erster Linie einen ungehemmten Flächenverbrauch bis hin zum Lückenschluss zwischen Milstenau und Petersburg. Die Neuausweisung hat damit Vorrang vor der Bestandsnutzung erhalten. Ob anschließend auf der Ebene der "verbindlichen" Bauleitplanung "die dargestellten Ziele näher ausgefüllt werden"(S.36) ist zweitrangig,, weil dort nur noch auf die Art und Weise der Flächennutzung Einfluss genommen werden kann,

Das Bürgerforum fordert daher:
1) Die Umstellung auf die Strategie auf das Prinzip Innenentwicklung vor Freiraumverbrauch im Außenbereich und die Leitziele Flächeneinsparung, Freiraumschutz und Bodenschonung.
2) Die Darstellung eines begrenzten Flächenangebotes durch eine Siedlungsbegrenzung
3) Die Neuberechnung im GIFPRO-Modell mit dem Leitbild angepassten Kennwerten.
4) Forcierung von Flächenrecycling durch flankierende politische Maßnahmen: Bodenpreisbildung, der Verzicht auf Subventionierung, Liegenschaftsstrategien (z.B. Erbpachtflächen mit begrenzter Laufzeit), Informationsstrategien wie Flächen- und Gebäudekataster.
5) Eine überörtliche Betrachtung, die Festlegungen der Regionalplanung beachtet. Die im vorliegenden Entwurf verlangten 300m² pro Beschäftigtem stellten im Rahmen der Regionalplanung (GEP) bisher die Obergrenze der möglichen Flächenkennziffern dar, und zwar für "topographisch schwierige Bereiche". Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für den Oberbereich Hagen hat die Bezirksregierung Arnsberg diesen Wert auf durchschnittlich 225m² pro Beschäftigten zurückgenommen.
6) Die Planung großflächiger Neuausweisungen in interkommunale Zusammenarbeit, um standörtliche Anforderungen und Zukunftsperspektiven einzelner Branchen sowie vorteilhafte Verknüpfungen für die Region in optimaler Weise berücksichtigen zu können.
7) Die verstärkte Entwickelung umweltverträglicher Tourismusangebote und weiterer Wirtschaftssektoren, wenn sie mit stark eingeschränktem Flächenverbrauch verbunden sind. Aus den landes- und regionalplanerischen Vorgaben resultiert eine Verpflichtung, die Bedeutung des Fremdenverkehrs zu steigern (vgl. S.8 u. 9 FNP). Dieser Verpflichtung ist die Stadt Attendorn bisher nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. "Im Gastgewerbe ruhen auch in Bezug auf landschaftsbezogene Erholung weitere Entwicklungspotentiale"(FNP S.31)
8) Die qualitativer Aufwertung weiterer geeigneter ortsnaher Flächen als Bereich für Erholung und Landwirtschaft und / oder zum Schutz von Landschaft bzw. (in Teilbereichen) zum Schutz der Natur, um gleichzeitig einer möglichst umweltverträglichen Landwirtschaft die Zukunft zu sichern. (vgl. Lokale Agenda 21 für Attendorn S. 19ff) Dazu kommen alle noch vorhanden Freiflächen im Bereich des Biggetales in Betracht, besonders genannt seien die Tallagen bei Milstenau, an der Bigge und bei Gut Ramacher. Während winterlicher Inversions-Wetterlagen fließen hier einerseits die kalte Frischluft zu den Wohnlagen und andererseits unterirdisch starke Grundwasserströme. Hier sollte sich eine weitere Bebauung von selbst verbieten.

   

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