Entwurf Stellungnahme FNP "WOHNFLÄCHENENTWICKLUNG"
"Man kann die Zukunft planen, ohne sie zu verbauen."
Otto (Koloman) Wagner, 1841-1918 Architekt
Einleitung
Stellungnahme des Bürgerforums
der Lokalen Agenda 21
zum Entwurf des Flächennutzungsplanes
Erstellt von den Arbeitsgruppen des Bürgerforums
"Wohnbauflächenentwicklung" und "Gewerbeflächenentwicklung"
Abgestimmt im Bürgerforum am 06.05.2004
Attendorn, Mai 2004
Leitbild für die Lokale Agenda 21 in der Stadt Attendorn
"Weiter, schneller, mehr" - dieses Credo treibt die Industriegesellschaft
voran.
Doch immer mehr Menschen spüren, dass ein unbegrenztes Wachstum
in einer begrenzten Welt nicht möglich ist. Klimaveränderungen,
Treibhauseffekt, Ozonloch und Waldsterben sind nur einige Anzeichen dafür.
Aus den Medien erfahren wir "es ist fünf vor zwölf"
oder "es ist schon fünf nach zwölf". Wir sind weder
hilflos, noch sind wir schuldlos an den Katastrophen dieser Welt. Wir
können etwas tun, wir sind verantwortlich für unser Handeln
und die Zukunft der künftigen Generationen.
Unsere Art zu leben und zu wirtschaften, ist schon heute nicht mehr tragfähig,
geschweige denn ein Modell für die Welt von morgen oder die Länder
des Südens.
Wir alle können hier in der Stadt Attendorn in unserem direkten
Einflussbereich durch aktive Veränderungen unseres Lebensstils die
Weichen stellen für eine ökologische, ökonomische und soziale
Zukunftsfähigkeit.
Das Leitbild für die Lokale Agenda 21 kann auch kurz und knapp heißen:
Global denken - Lokal handeln
I n h a l t
Seite
Einleitung 5
I. Stellungnahme Wohnbauflächenentwicklung
1. Gesamtbevölkerungsentwicklung 6
2. Wohnbaulandentwicklung 6
2.1 Bruttowohnbaulandbedarf 6
2.2 Dichte und Ökonomie 7
2.3 Dichte und Mobilität 8
2.4 Dichte und sozialgerechte Bodennutzung 8
2.5 Dichte und Baukultur 9
2.6 Wohnflächenentwicklung 10
2.7 Wandlungsprozess beim Wohnen 10
2.8 Polarität 11
2.9 Wohnlandbedarf und natürliche Umwelt 11
3. Aktivierbares Bauland im Bestand 12
3.1 Nutzung des vorhandenen Bestandes 12
3.2 Innenentwicklung 13
3.3 Unverwechselbarkeit 13
4. Flächenbevorratung 14
5. Gemischte Bauflächen 14
5.1 Allgemeines 14
5.2 Gemischte Baufläche "östliche Innenstadt" 15
5.3 Anteil gemischte Baufläche "Innenstadt" 15
6. Baulandausweisung 16
6.1 Gesamterforderlicher Neubaulandbedarf 16
6.2 Flächenausweisung im FNP-Entwurf 16
7. Sachbereiche und Begründung 16
7.1 Begründung Flächenausweisung im Erläuterungsbericht
16
7.2 Strategie der Aufsteller des FNP 17
8. Allgemeines Fazit 18
9. Forderungen des Bürgerforums 19
Anlage 1: Gegenüberstellung aktivierbare Wohnbauflächen
II. Stellungnahme Gewerbeflächenentwicklung
1. Nachhaltigkeit in den Vorgaben der Raumplanung 20
2. Gewerbeflächenbedarf 21
2.1 Wirtschaft und Bevölkerungsentwicklung 21
2.2 Flächenkennziffer (FKZ) 22
3. Fazit zur Ermittlung der erforderlichen Gewerbegebiete 24
4. Forderungen des Bürgerforums 25
Schlusswort 27
"Man kann die Zukunft planen, ohne sie zu verbauen."
Otto (Koloman) Wagner, 1841-1918 Architekt
Einleitung
Unsere hohe Mobilität und eine Verlagerung der Wohnstandorte und
Gewerbeflächen
an die Randlagen unserer Stadt und Dörfer haben uns einerseits eine
hohe Wohn- und Lebensqualität ermöglicht, andererseits hat uns
die Zunahme des Individualverkehrs und die Zersiedelung nicht nur Vorteile
beschert, sondern uns Umweltverschmutzung, gesundheitliche Gefahren und
die unwiderrufbare Zerstörung wertvollen Naturraums gebracht.
"In der Nachkriegszeit wurde für unsere Siedlungsentwicklung
mehr Naturraum verbraucht
als in der 4000-jährigen Geschichte unseres Siedlungswesen."
so Michael Vesper
(in "Stadtstrukturen, Status quo und Modelle für die Zukunft")
Insgesamt liegt in Attendorn die durch Siedlung in Anspruch genommene
Fläche mit ca.
14-15 % über dem deutschen Durchschnittswert von derzeit ca. 12,6
%. (Seite 28, FNP)
Wenn wir weitermachen wie bisher, werden wir ökonomisch sehr schnell
an die Grenzen der Finanzierbarkeit der kommunalen Infrastruktur kommen.
Für viele Gemeinden gilt das heute schon. Zum anderen hören
wir nach den immer öfter stattfindenden "Jahrhundertfluten"
von allen politischen Seiten, dass die weitere Versiegelung des Bodens
gestoppt werden muss. Nach einigen Wochen scheinen diese Forderungen aber
wieder vergessen zu sein. Unsere Gesellschaft lebt wieder nach dem Credo:
"Weiter, schneller, mehr".
Daher müssen wir eine Trendwende in der Siedlungsentwicklung anstreben,
die von einer intensiveren und ökologisch besseren Nutzung der vorhandenen
Strukturen ausgeht und einen aktiven Schutz des Freiraumes anstrebt. Die
Lebensbedingungen in unseren Siedlungen müssen verbessert werden.
Wir müssen zu nachhaltigen Formen der Produktion, des Konsums, des
Verkehrs und der Siedlungsentwicklung kommen.
Der zur Zeit in Planung befindliche Flächennutzungsplan verfolgt
genau diese Ziele. Nach dem "Grundsatz der Sparsamkeit, der sich
aus den Gedanken sowohl der nachhaltigen Stadtentwicklung, als auch der
grundsätzlichen Vorgabe, besonders mit öffentlichen Mitteln
sparsam umzugehen." soll für Attendorn der Flächennutzungsplan
erstellt werden. (Seite 12 ff, FNP)
Die Ziele im Erläuterungsbericht des Flächennutzungsplanes
(FNP) decken sich weitgehend mit den Leitlinien und Leitzielen, die im
Februar 2004 mit der Lokalen Agenda 21 für Attendorn verabschiedet
wurden.
Bei der Ausweisung der Flächen im Flächennutzungsplan-Entwurf
stößt man aber auf erhebliche Widersprüche hinsichtlich
zu den vorab umfangreich beschriebenen Zielansätzen der Bauleitplanung.
Im Folgenden werden einzelne Punkte aus dem vorläufigen Planentwurf
und des Erläuterungsberichtes "Flächennutzungsplan 2020"
der Stadt Attendorn, Stand Oktober 2002, besprochen.
I. Stellungnahme Wohnbauflächenentwicklung
1. Gesamtbevölkerungsentwicklung
Die Raumordnungsprognose des Bundes sagt bis zum Jahr 2015 für die
Region Siegen ein Anwachsen der Bevölkerung um 0,4 % voraus (Seite
26, FNP). Laut Annahme des FNP soll die Bevölkerung in Attendorn
bis 2015 um 1,1% wachsen (berechnet aus Tabelle 7, Seite 39, FNP). Die
natürliche Bevölkerungsentwicklung nimmt bis 2015 ab. Das Wachstum
von 1,1% kann also nur durch eine angenommene positive Wanderungsbilanz
zustande kommen.
Basisbevölkerung zum 31.12.1999: 24.582 EW
Natürlicher Bevölkerungsrückgang - 1.373 EW
Natürliche Bevölkerungs-
entwicklung bis 2015: 23.209 EW
Wanderungsbilanz, Szenario 2 bis 2015: + 1.655 EW
___________
Gesamtbevölkerung 2015 24.864 EW
E i n w o h n e r - B i l a n z 1999-2015: + 282 EW (+ 1,1 %)
Dagegen steht die mittlere Wanderungsbilanz von 75 Einwohner/Jahr in
den letzten 5 Jahren (Seite 23, FNP). Nimmt man diese Zahlen an, dann
schrumpft die Bevölkerung in den nächsten 15 Jahren um ca. 248
Einwohner (Einwohner-Bilanz -1%).
Dazu das Bürgerforum:
Vor dem Hintergrund, dass die Wanderungsgewinne in den letzten Jahren
insgesamt wieder auf das "Vor-Wende-Niveau" gesunken sind (Seite
23, FNP), und die Zuwanderungen durch junge Arbeitnehmer mit Familie getragen
werden, scheinen die Zahlen zu optimistisch, zumal der Anteil der Beschäftigten
in den kommenden Jahren zugunsten älterer Menschen abnehmen wird.
Wanderungsgewinne oder -verluste hängen direkt mit dem wirtschaftlichen
Wachstum des Ortes zusammen. Da es auch beim Szenario 2 (Seite 25, FNP)
kein endloses Wachstum gibt (auch wenn es noch so gewünscht wird),
wird es früher oder später zu Stagnation bzw. zur Schrumpfungsphase
kommen. Der Rückgang des wirtschaftlichen Wachstums wird sich also
auf die Wanderungsbilanz negativ auswirken.
Überörtlich gesehen bedeutet eine positive Wanderungsbilanz
hier, negative Wanderungs-bilanz für andere Kommunen. Es entsteht
eine Konkurrenzsituation zwischen lokalen Nachbargemeinden, die um jeden
neuen Zuwanderer kämpfen. Solche Konkurrenzkämpfe nützen
letztendlich keinem.
2. Wohnbaulandentwicklung
2.1. Bruttobaulandbedarf
Unter "Beachtung der Tragfähigkeit des Naturraums" wird
unter Ziel 2 (Seite 14, FNP) für die Siedlungsflächenausweisung
folgende Vorgabe gemacht: max. 250 qm Bruttobauland je Einwohner, d.h.
Reduktion um ca. 3,9 %.
Bei der Flächenermittlung (Tabelle 7, FNP, Seite 39) kommt man aber
zu anderen Ergebnissen: Ausgehend von einer Veränderung des Bruttobaulandbedarf
pro Einwohner in Höhe von 12 % nach dem Leitbild "Effizienz",
wird für die Gesamtbevölkerung von 24.864 EW im Zieljahr 2015
ein Bruttobaulandbedarf für Wohnzwecke von 724 ha ermittelt.
Daraus ergibt sich als Wert für den Flächenverbrauch: Bruttobauland
BBL/EW: ca. 291qm / Einwohner. Damit wird die eigene Zielvorgabe noch
um 16 % überschritten. Bezogen auf den derzeitigen Mittelwert für
Wohngebiete von ca. 260 qm Bruttobauland/EW (Seite 37, FNP) ist dieses
eine Verschlechterung um ca.12 % zu heute. Nach dem Leitbild "Effizienz"
wird das Einfamilienhaus als Einzel- oder Doppelhaus weiterhin der Haupt-siedlungstyp
sein. (Seite 34, FNP)
Dazu das Bürgerforum:
Der angenommene Bruttobaulandbedarf je Einwohner weist auf einen Verstoß
gegen den sparsamen Umgang mit Grund und Boden nach § 1 Abs. 5 Satz
3 BauGB hin. Diese sog. Bodenschutzklausel schließt "für
die Zukunft ein städtebauliches Leitbild aus, welches aus weiträumig
gestreuten Einfamilienhäusern mit Garten besteht" (Köhler,
Horst: Stadt- und Dorferneuerung in der Kommunalen Praxis, Berlin 1995).
Das Einfamilienhaus mit großem Grundstück ist zwar die beliebteste
Wohnform, geht aber verschwenderisch mit Boden und Ressourcen um und trägt
maßgeblich zur Zersiedelung unserer Landschaft bei. "Flächensparende
und verdichtete Bauweise ist eine wichtige Voraussetzung für eine
nachhaltige und umweltverträgliche Bauleitplanung." (Seite 43,
AK Stadtplanung)
Die Akzeptanz für flächensparende und verdichtete Bauweise ist
gering, obwohl Grund-stückkosten, Baukosten und Verbrauchskosten
günstiger sind. Eine flächenschonende Siedlungsstruktur setzt
neben einem entsprechenden Erschließungssystem eine kleinteilige
(schmale Erschließung und größere Tiefe) Parzellenstruktur
voraus. Als Haustypen kommen Doppelhäuser, vor allem aber Reihenhäuser,
Gartenhofhäuser und Stadthäuser in Betracht. Gelungene flächensparende
Bauweisen zeichnen sich durch hohe städtebauliche, gestalterische,
funktionale und soziale Qualitäten aus. Viele Gute Beispiele liefert
die IBA Emscher Park, die "Gartenstädte" und auch unsere
Nachbarn Niederlande und England, wo sich diese Bauweise durchgesetzt
hat.
"Förderung der natürlichen Umwelt und Schutz aller Ressourcen"
(AK Stoffkreisläufe, Seite 13), "Schutz der Ressourcen"
( Seite 32, AK Stadtplanung)
2.2. Dichte und Ökonomie
Bezogen auf die Gesamtbevölkerung von 24.864 EW und dem Bruttobaulandbedarf
für Wohnzwecke von 724 ha, ergibt sich eine Siedlungsdichte von:
ca. 34,3 EW/ ha.
Über die Siedlungsdichte des ermittelten Flächenbedarfs kann
die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme beurteilt werden. Die angenommene
Siedlungsdichte für den FNP Attendorn deutet auf wenig Ökonomie
hin. "Eine wirtschaftliche (effizient im Sinne der Verwendung privater
und insbesondere öffentlicher Mittel, da Infrastruktur zum Teil von
der Allgemeinheit finanziert und unterhalten wird) Siedlungsweise setzt
eine Mindestdichte voraus, damit die Mittel für die kommunale Infrastruktur
möglichst effektiv eingesetzt werden." (Seite 29ff, FNP)
Nach Auswertung des Büros VSU (Seite 30, FNP) weisen nur die Ortsteile
Attendorn, Dünschede, Neu-Listernohl und Petersburg eine annähernd
effiziente Siedlungsweise von
40 EW/ha aus. "Bei allen anderen Siedlungseinheiten müsste allein
aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus eine Verdichtung erfolgen.
Das vorhandene Straßen- und Kanalnetz kann deutlich mehr Einwohner
erschließen als bisher."
Dazu das Bürgerforum:
Eine lockeren Bebauung bedeutet städtebaulich eine Dichte von 80-250
EW/ha (von Schayck: Ökologisch orientierter Städtebau, Düsseldorf
1996).
Leitlinien der Agenda: "In der Stadt Attendorn wird eine flächensparende,
verdichtete Bauweise angestrebt, denn sie steht für weniger Landschaftsverbrauch,
umweltfreundlichen und wirtschaftlichen Personennahverkehr, günstige
Auslastung und Erreichbarkeit mit dem ÖPNV, für eine wirtschaftliche
Infrastruktur wie Straßen, Kanalisation und Energieversorgung"
(AK Stadtplanung, Seite 43).
Das Beispiel des Planungsbüros VSU auf Seite 30 des Erläuterungsberichts
zeigt eindrucks-voll die Kostenspanne zwischen etwas verdichteter und
lockerer Bebauung: Die Kosten einer Erschließungsstraße für
eine verdichtete Reihenhausbebauung (80 EW/ha) betragen nur 1/4 der Kosten
einer großzügigen Bauweise wie beim Einfamilienhaus (20 EW/ha)
pro Person.
2.3 Dichte und Mobilität
"Es werden Strukturen aufgebaut, dass die Formen der Mobilität
langfristig gleichmäßiger auf die unterschiedlichen Verkehrsmittel
verteilt werden. Die Siedlungsstruktur soll dabei insbe-sondere die "preiswerteren"
Formen der Mobilität (Fuß und Radfahren) unterstützen."
(Ziel 3 des FNP, Seite 15)
Dazu das Bürgerforum:
Geringe Siedlungsdichte wie im Flächennutzungsplan angestrebt räumen
dem Verkehrsmittel Auto Priorität ein. Sie schaffen Verkehr, Straßen
und Belastungen für Mensch und Umwelt.
Dies widerspricht dem Ziel 3 des Flächennutzungsplanes, aber auch
einer auf Nachhaltig-keit ausgerichteten Verkehrsplanung der Lokalen Agenda
(AK Stadtplanung, Seite 48), mit den Prioritäten "Verkehr vermeiden
... Verkehr verlagern ... Verkehr beruhigen ... Verkehr intelligent steuern
..."
Bei dichteren Siedlungsstrukturen, werden Fuß- und Radwege aufgrund
kürzerer Ent-fernungen häufiger benutzt. Auch der ÖPNV
ist im engmaschigeren, dichteren Strukturen kostengünstiger, benutzerfreundlicher
und insgesamt attraktiver.
2.4 Dichte und sozialgerechte Bodennutzung
Nach Ziel 5 des FNP - anknüpfend an die Forderung des ROG nach einer
sozialgerechten Bodennutzung - sollen Steuerungsmechanismen alle Bevölkerungsgruppen
mit dem ihnen angepassten Wohnungsangebot sozialverantwortlich versorgen
(vor allem weniger finanz-kräftige Bevölkerungsgruppen). Die
Instrumente und Mittel vom Land sollen dabei ausge-schöpft werden.
(Seite 16, FNP)
Die allgemeinen Planungsgrundsätzen der Bauleitplanung sind den Zielen
der Raumordnung anzupassen. Nach § 1 Abs. 5 BauGB sollen "eine
dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet"
und "eine menschenwürdige Umwelt" gesichert werden.
Aus der Leitbilddiskussion hat sich die "Schaffung von ausreichend
Baulandpotential" für die Sicherstellung einer "moderaten
Preisentwicklung" und eine "mäßig verdichtete Bebauung"
(nach Leitbild Effizienz) als wichtiges Ziel bei der Flächenausweisung
herauskristallisiert. (Seite 36, FNP, Sachbereiche und Begründung)
Dazu das Bürgerforum:
Grundsätzlich ist nicht sozialverträglich und gerecht, wenn
die Allgemeinheit das Funk-tionieren großzügiger Einfamilienhaussiedlungen
außerhalb der Stadt subventioniert und gleichzeitig die Mehrbelastungen
durch Verkehr und Umweltbelastungen verkraften muss.
Unserer Meinung nach muss berücksichtigt werden, dass
· mit dem natürlichen Bevölkerungswachstum und der Zunahme
von Singlehaushalten in den nächsten Jahren verstärkt nach neuen
Wohnformen gefragt werden wird,
· junge Familien mit Kindern qualitätvolles und kostengünstiges
Wohneigentum erwerben können,
· die Belange von Frauen, Kindern, alten Menschen genügend
berücksichtigt werden (Weg zur Schule, Kindergarten, zu Läden
des täglichen Bedarf, zu Gemeinschafts- und sozialen Einrichtungen,
zur medizinischen Versorgung).
Als Maßnahmen unterstützen wir die Ziele des FNP:
(1) wie z.B. mind. 300 Wohneinheiten in ressourcenschonenden, kostenreduzierten
Wohnungsbau bis 2020 zu realisieren (Ziel 5, FNP),
(2) Modellprojekte für nachbarschaftliche und generationsübergreifende
Wohnprojekte (Ziel 5, FNP),
(3) dass in Siedlungsstrukturen mit über 40 EW/ha eine wohnungsnahe
Grundversorgung gesichert wird (Ziel 5, FNP);
Dazu ist es aber auch wichtig (AK Stadtplanung, "Bauleitplanung,
Verkehr, Soziales")
· dass alle Bevölkerungsgruppen mit einem angepassten Wohnungsangebot
versorgt werden,
· dass die Gründung von Familien mit Kindern erleichtert wird.
Dazu gehören auch entsprechende Wohnangebote, die bezahlbar und sozialverträglich
sind. Die Gemeinde sollte besonders für diese "finanzschwächeren
Haushalte" ausreichend geeignete Flächen mit guten fußläufigen
Verbindungen zur Innenstadt, guten ÖPNV-Anschlüssen und einer
guten sozialen/ gemeinschaftlichen Infrastruktur vorhalten,
· neben flächen- und kostensparenden Wohnungsbau auch für
qualitätsvollen, sozialen Geschosswohnungsbau zu sorgen,
· nach dem "Grundsatz der sozialen Mischung" nach §
1 Abs. 5, Satz 2 Nr. 2 BauGB einseitige Bevölkerungsstrukturen bei
der Bauleitplanung zu vermeiden. Um einseitige Strukturen, wie bei großflächigen
Einfamilienhaussiedlungen, zu vermeiden, sollten Gemeinden ausreichend
Flächen vorhalten (auch wenn dies die Gemeinden zunächst finanziell
belastet) und diese gezielt an bestimmte Bewerber veräußern.
"Unterschiedliche Haushalte können in einem Wohnviertel zusammenleben,
wenn eine Mischung von Sozialwohnungen, freifinanzierten Mietwohnungen,
Eigentumswohnungen und Eigenheimen möglich ist."( AK Stadtplanung,
siehe 59)
2.5 Dichte und Baukultur
Der Flächennutzungsplan strebt trotz formulierter Ziele eine "mäßig
verdichtete Bebauung"
an (Seite 36, FNP). Wie schon unter Punkte 2.1 erwähnt, handelt es
sich hier um eine Siedlungsweise mit überwiegend Einzel- und Doppelhäusern.
Dazu das Bürgerforum:
Das Thema "bauliche Verdichtung" ruft bei vielen Menschen Widerstand
hervor, weil meist an Hochhäuser und Gebäude dicht an dicht
ohne Freiflächen gedacht wird. Gerade bei mittel-alterlichen Städten
führt das Zusammenrücken der Gebäude zu den maßstäblich
gestalteten Straßen und Plätzen, die heute wieder positiv bewertet
werden.
Eine höhere Dichte (auch Nachverdichtung) kann das Orts- und Landschaftsbild
sowie die sozial-räumliche Qualitäten durchaus verbessern, wenn
berücksichtigt wird:
· die vorhandene örtliche Struktur und Qualität, die
Maßstäblichkeit der baulichen Dichte (umbauter Raum pro Flächeneinheit)
zur Umgebung,
· die visuelle (erlebbare) baulich-räumliche Geschlossenheit,
· die soziale Qualität, die sich aus der räumlichen Anordnung
der Dichte ergibt.
Die bauliche Dichte kann in dörflicher Umgebung niedriger ausfallen
als in Stadtnähe.
2.6 Wohnflächenentwicklung
Der Wohnflächenverbrauch pro Person ist in den letzten Jahren stark
gestiegen. Das hängt zum einen mit der zunehmenden Zahl der 1-2 Personen-Haushalte
(alte Menschen und junge Menschen ohne Kinder) aber auch mit den Komfort-Ansprüchen
des Einzelnen zusammen. Heute beträgt die Wohnfläche pro Person
42 qm; Im Jahre 2015 wird sie bei ca. 47,5 qm/Person liegen, (Seite 29,
FNP) ein Flächenzuwachs von ca. 13 %.
Dazu das Bürgerforum:
(Nach der WR am 24.03.04 beträgt die durchschnittl. Wohnfläche
in NRW 38,7 qm/Person)
Da eine geringe Bruttobaulanddichte ein Indiz für große Grundstücksflächen
und große Wohneinheiten ist, ist davon auszugehen, dass mit der
Verfügbarkeit großer Flächenanteile der Flächenanspruch
pro Person über die 50 qm Grenze steigt. Schon heute befinden sich
private Haushalte flächenmäßig auf einem hohen Niveau.
Dank energetischer Verbesse-rungen der Gebäude in den letzten Jahren
sanken die Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Trotzdem sind
die Nutzungs- und Verbrauchskosten für viele kaum noch bezahlbar.
Daher müssen die Flächenansprüche des Einzelnen reduziert
werden.
2.7 Wandlungsprozess beim Wohnen
"Die Wandlungsfähigkeit von Siedlungsstrukturen wird in der
Zukunft an Bedeutung gewinnen." Die Stadt Attendorn soll Baumaßnahmen
bei Gebäuden unterstützen und Maßnahmen fördern,
die diesen notwendigen Anpassungsprozess berücksichtigen.
(Ziel 7, FNP, Seite 17)
Dazu das Bürgerforum:
Wir begrüßen dieses Ziel. Der Wandlungsprozess wird sich wegen
veränderter Nutzungen und Lebensgewohnheiten auch auf die Siedlungs-
und Infrastruktur auswirken.
Die Wohnflächenbedarfsermittlung und zunehmende Flächenansprüche
pro Einwohner zeigen, das viele Einwohner vom "Einfamilienhaus im
Grünen" mit großen Grundstücks-flächen träumen.
Das Festhalten an überkommenen "Eigenheimideologien" führt
in eine Sackgasse. Der Trend zum Single-Haushalt schreitet fort und die
Zahl älterer Menschen mit großen Wohnungen wächst in den
nächsten Jahren überproportional an. Für junge Familien
muss qualitätvoller und finanzierbarer Wohnraum geschaffen werden
und für ältere Mitbürger fehlen in den nächsten Jahren
altersgerechte Wohnungen. Es wird kaum noch "normale" Familie
geben. Ein-Elternfamilien, Patchwork-Familien, Senioren-, Behinderten-
und Single-Haushalte und verschiedene Lebensgemeinschaften erfordern neben
neuen flexiblen Wohn- und Nutzungskonzepten in dichteren Siedlungsstrukturen
auch wohnungsnahe Service-, Betreuungs- und Dienstleistungsangebote und
soziale Treffpunkte. (S. 59/60 lokale Agenda)
Die Wohnungsbauprogramme vom Land reagieren zunehmend auf die sich verändernde
Gesellschaft. Zielgruppen der Förderung sind junge Familien mit geringem
Einkommen (Sozialwohnungen und Eigenheime) und Wohnprojekte (Wohngemeinschaften
und Modernisierung, Modellprojekte für Modernisierung von Wohn- und
Pflegeheimen) für alte Menschen. (MSWKS, Pressemitteilung vom 03.02.04)
2.8 Polarität
Nach Ziel 6 des FNP sollen im Gemeinwesen neue Impulse Kräfte mobilisieren.
"Auch wenn Impulse manchmal stören, können sie doch langfristig
positiv wirken. Wichtig ist es deshalb, neuen Impulsen positiv gegenüberzustehen."
(Ziel 6)
Dazu das Bürgerforum:
Die Arbeitsgruppe unterstützt die vorgeschlagene Maßnahme,
einen Flächenpool in der Größe von ca. 100 Wohneinheiten
(ca. 5 ha) für attraktive Entwicklungsprojekte zu schaffen. (Seite
17, FNP)
Die Entwicklung brach gefallener Bestandsflächen sollten Priorität
haben, um den Flächen- und Landschaftsverbrauch gering zu halten,
um bestehende Infrastruktur zu nutzen und um das Gebiet städtebaulich
aufzuwerten. (AK Stadtplanung, Seite 45)
Ein weiterer Impuls für das Gemeinwesen könnte unseres Erachtens
die Ausweisung von Flächen für innovativen, ökologischen
Siedlungsbau sein, die sich u. a. durch sparsame Erschließung, Anbindung
an den ÖPNV sowie an Fuß- und Radwegenetze, flächen-,
kosten- und energiesparendes Bauen, intelligente Energiekonzepte, Sonnenenergie-nutzung,
Regenwassernutzung, umweltverträgliche und gesunde Baustoffe auszeichnen.
(Seite 44/45, AK Stadtplanung, Ökologische Anforderungen beim Wohn-
und Siedlungsbau)
"Die Stadt Attendorn übernimmt auf Kreisebene eine Vorreiterrolle
bei der Realisierung umweltverträglicher Bebauungspläne und
Siedlungen" (AK Stadtplanung, Seite 44).
2.9 Wohnbaulandbedarf und natürliche Umwelt
"Der Flächennutzungsplan hat die Aufgabe, sowohl die Landschaftselemente
miteinander zu vernetzen als auch die Siedlungselemente einzubinden"
(nach dem Vorbild der Ökosysteme). Schützende Landschaftsbestandteile
(Biotope nach LÖBF, Maßnahmenkatalog Landschafts-pläne)
sollen durch vernetzende Landschaftselemente wie gewässernahe Flächen
und Straßengrün ergänzt werden (Ziel 8, Seite 18, FNP).
Eine ökologisch ausgerichtete Land-wirtschaft benötigt ausreichende
Flächen auch geringerer Wertigkeit." (Ziel 2, Seite 14 FNP)
Dazu das Bürgerforum:
Dem Bild der Landschaftssiedlung folgen wir gerne. Doch wie lässt
sich dieses Leitziel praktisch umsetzen, wenn keine umfassende Freiflächen-
und Grünraumplanung auf der Basis von Biotop-, Artenschutz- und Bodenkataster
vorliegt und somit eigentlich jede
Fläche am Ortsrand für neue Wohn- und Siedlungsfläche beansprucht
werden kann. Auch die Planung der Vernetzung von Landschaftselementen
(einschl. Biotopverbundsystemen), die sich über gewässernahe
Fläche und Straßenbegleitgrün bis in die Siedlungen fortsetzt,
benötigt ein Entwicklungskonzept, das schrittweise umgesetzt werden
sollte. (siehe hierzu AK Stoffkreisläufe, Seite 15; AK ländlicher
Raum, Seite 26; AK Stadtplanung, Seite 37, 39/40, 69)
Im Vorwort für eine nachhaltige Stadtplanung (Seite 32, Lokale Agenda)
steht: "Nicht nur naturnah gebliebene Gebiete, sondern auch Städte
und Siedlungen sind Teil des öko-logischen Systems und müssen
geschützt werden. Die Menschen sind zum einen Nutzer der natürlichen
Ressourcen (Wasser, Klima/Luft, Boden/ Landschaft und Energie), andererseits
aber auch stark betroffen, wenn das System aus den Fugen gerät."
Der AK Stadtplanung der lokalen Agenda fordert u. a.
(1) die Dokumentation und Beachtung von Frischluftströmen (häufig
gewässernahe Flächen) in Bauleitplanungen wie beispielsweise
Eckenbachtal, Milstenaubachtal, Fürstmicketal, Wesmecketal (Seite
33, Luft/Klima ),
(2) Minimierung von Eingriffen in den natürlichen Bodenhaushalt,
Minimierung von Flächenversiegelung (Seite 33, Luft/Klima),
(3) Biotop- und Bodenkartierungen als Planungsgrundlage, ein Freiraum-
und Naturschutzkonzept (Seite 36, Boden),
(4) Freilegung und Renaturierung von Gewässern und Bachläufen,
einschließlich der Uferränder; Fließgewässer als
Biotopverbundsystem (Seite 37, Wasser),
(5) höhere Bewertung von Natur- und Artenschutz in der Bauleitplanung,
(6) Verbesserung der Vernetzung von Biotopen und mehr naturnah gestaltete
Grünflächen in Neubaugebieten (Seite 40, Tiere und Pflanzen).
Die weitflächige Ausweisung von neuen Wohnbauflächen führt
zu einer Veränderung der Nutzung von Grundflächen (landwirtschaftliche
Flächen), die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nachhaltig
beeinträchtigten. Nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Bundesnaturschutz-gesetz
(BNatSchG) sind vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
zu unterlassen. In der lokalen Agenda steht, dass die Stadt die Leistung
der landwirtschaftlichen Betriebe zur Erhaltung der der Kultur- und Erholungslandschaft
anerkennt. Außerdem sollen Landwirte frühzeitig in die für
die Landwirtschaft relevanten Planungsprozesse eingebunden werden (AK
ländlicher Raum, Seite 20/21). Eine weitere Zersiedelung zerstört
auch erheblich das Gesamtlandschaftsbild, was sich nachteilig auf den
Erholungswert auswirkt. "Das Plangebiet hat die Funktion einer überregionalen
Freizeit- und Erholungslandschaft, die gemäß GEP weiterzuentwickeln
ist". (Seite 9, FNP)
Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 8a Abs.
1 Satz 1 BNatSchG) müssen durch entsprechende Eingriffsregelung bei
der Abwägung nach § 1, Abs. 6 BauGB bei Bauleitplanungen berücksichtigt
werden. Das heißt, dass dieses Minimierungsgebot zu den abwägungsrelevanten
Planleitlinien bei der Ausweisung von neuen Wohn- und Sied-lungsflächen
gehört. Das heißt aber auch, je weniger neue Flächen ausgewiesen
werden, desto weniger Ausgleichflächen werden nach der Eingriffsregelung
benötigt.
Notwendige Ausgleichsflächen für Wohngebiete sollten möglichst
in unmittelbarer Nähe der baulichen Maßnahme ausgewiesen werden,
um den Eingriff zu kompensieren. Bei flächen-sparenden Wohnsiedlungen
könnten die Ausgleichsflächen gekoppelt werden mit attraktiven
gemeinschaftlichen Freiflächen werden.
3. Aktivierbares Bauland im Bestand
3.1 Nutzung des vorhandenen Bestandes
Das Ziel 1 des Flächennutzungsplanes steht unter der Überschrift
"Einfachheit und Sparsamkeit". "Baumöglichkeiten im
Bereich des schon besiedelten Raumes sollen verbessert werden" und
"Es müssen Instrumente genutzt werden, den vorhandenen Baubestand
möglichst zügig wieder einer Nutzung zuzuführen, wenn er
leer steht."
Begründet wird dies damit, dass durch intensive Nutzung des vorhandenen
Bestandes Ressourcen geschont und Kosten vermieden werden. (Seite13, FNP)
Für Attendorn wurden durch Auswertung von Luftbildern vorhandene
Wohnbau-flächenpotentiale im Bestand in einer Größe von
ca. 32,9 ha (Tab. 6, Seite 38) ermittelt.
Als aktivierbar im FNP wird ein Anteil von ca. 20 % angenommen. Bei den
Leitbildern Schrumpfung, Bewusstsein und Effizienz wird ein Anteil von
30 % für Wohnbauzwecke im Bestand als aktivierbar angenommen. (Tab.
6, FNP, Seite 38)
Dazu das Bürgerforum:
Ein Anteil von 20 % für aktivierbare Wohnbaufläche im Bestand
ist ein geringer Wert, wenn man bedenkt, dass durch Nutzung vorhandener
Flächenpotentiale weniger neue Baugebiete ausgewiesen werden müssen
und die vorhandene Infrastruktur (technische, sozial und kulturell) genutzt
und ausgelastet werden kann. Auch der motorisierte Verkehr lässt
sich reduzieren und der ÖPNV wird durch ein sein dichteres Netz attraktiver.
Umweltbelastungen und Energieverbrauch werden insgesamt reduziert.
Im Sinne des Grundsatzes der "Einfachheit und Sparsamkeit ",
sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden,
um den Anteil aktivierbarer Flächen auf 30 % zu erhöhen. Als
Mittel sehen wir das "Baugebot" aus städtebaulichen Gründen
§ 176 BauGB und eine erhöhte Grundsteuer für unbebaute
erschlossene Grundstücke.
3.2 Innenentwicklung
"Beim geplanten Zuwachs der Siedlungsfläche ist die Wiederbenutzung
von leer stehenden Gebäuden und Brachflächen zu berücksichtigen."
(Ziel 2, FNP, Seite 14). Weiter steht als Maßnahme unter Ziel 2,
dass vorhandener leerer Baubestand möglichst zügig wieder eine
Nutzung bekommen soll (Seite 13, FNP). Verfügbarkeit der aktivierbaren
Flächen im Bestand, Eigentumsstruktur und ökologische Wertigkeit
wurden noch nicht ausgewertet. Allerdings soll zukünftig ein Baulandkataster
nähere Aussagen dazu machen. (Seite 37, FNP)
Dazu das Bürgerforum:
Leitlinie: "Bei einer auf Nachhaltigkeit aufbauenden Bauleitplanung
sollte eine Innenent-wicklung der Orte Vorrang vor der Ausweisung neuer
Wohngebiete" haben. Desweiteren werden Flächenrecycling und
Nutzung innerstädtischer Reserveflächen und Baulücken-schließungen,
Modernisierungsprogramme und Nachverdichtungsmaßnahmen (wie z.B.
Aufstockung, Dachgeschossausbau und Anbau) genannt. Als zusätzliche
Maßnahmen zur Verbesserung des Ortbildes sind Wohnumfeldverbesserungen
und Verkehrsberuhigungs-maßnahmen genannt. Qualitätvolle Mietwohnungen
sollen insgesamt das Leben in bestehen-den Ortsteilen und in der Innenstadt
attraktiver machen und den weiteren Siedlungsflächen-verbrauch einschränken.
(AK Stadtplanung, Seite 42)
Vor Ausweisung neuer Wohngebiete sind daher die Nachverdichtungspotentiale,
die Leer-stände und die "Reserveflächen" im Bestand
zu erfassen (siehe Baulandkataster im FNP). Durch gezielte Maßnahmen
werden stufenweise einzelne Ortsteile sozialverträglich nachver-dichtet
und entwickelt. Ein kleiner Teil der Flächen ist für zukünftige
Entwicklungen vorzuhalten.
3.3 Unverwechselbarkeit
Ziel der Innenentwicklung ist es langfristig lebensfähige Strukturen
zu schaffen, Ortsteilen eine eigenständige Prägung zu geben
und einer Entleerung des Bestandes entgegenzu-wirken. Dabei sollte auch
eine gewisse Eigenentwicklung möglich sein. "Die prägenden
Stadt-elemente und auch die prägenden Naturelemente werden nicht
nur erhalten, sondern auch durch Entwicklungsplanungen in ihrer Prägnanz,
Größe und Wirkung verstärkt." (Ziel 4, FNP, Seite
15/16)
Dazu das Bürgerforum:
Diese Ziele sollten Priorität haben. Doch stellt sich die Frage,
wie durch ein großes Angebot an Wohnbauflächen (die auch noch
moderate Preise haben sollen), eine Entleerung des Bestandes entgegengewirkt
und eine sinnvolle Innenentwicklung betrieben werden soll?
Nach der lokalen Agenda könnte die Innenentwicklung der Ortschaften
und insbesondere der Innenstadt unterstützend gelenkt werden durch
Maßnahmen, die Wohn-, Lebens- und Erlebniswert in der Innenstadt
verbessern, wie z.B. kritische Bestandsanalyse, Maßnahmen-katalog
zur Fortentwicklung, Aktivierung und Revitalisierung gewachsener Strukturen,
gezielte Durchmischung und Beibehaltung kleinteiliger Nutzungsstrukturen
und Funktionsvielfalt, verbesserte Wohnstandards, Wohnumfeldverbesserungen
und Neugestaltung der inneren Häuserblocks, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen,
Verringerung des Durchgangsverkehrs, Entsiegelungsmaßnahmen, Schaffung
von bezahlbaren Wohnraum in der Innenstadt. (AK Stadtplanung, Seite 62ff)
Durch ein "Mehr Grün in der Stadt" könnte nicht nur
die Qualität und das Wohlbefinden der Bewohner in der Innenstadt
erhöht werden, sondern auch Umweltbelastungen gemindert, das Stadtbild
verbessert und ökologische Nischen für Pflanzen und Tiere geschaffen
werden. (AK Stadtplanung, Seite 66)
Auch "Denkmal- und Bestandspflege ist ein Beitrag zu nachhaltiger
und ressourcen-schonender Baukultur ..." (AK Stadtplanung, Seite
63, Weiterentwicklung Baukultur).
Gebäude sind sehr langlebig. "So sind zwei Drittel der im Jahr
2030 bewohnten Häuser
schon heute gebaut, jedes Jahr kommen nur 1 % Neubauten dazu". Früher,
gerade in der Nachkriegszeit, wurde nicht energiesparend gebaut. Durch
Energiesparmaßnahmen kann der Wärmebedarf bestehender Gebäude
um bis zu 70 % gesenkt und gleichzeitig der Wohn-komfort gesteigert werden
(BINE Informationsdienst, Basis Energie 11). Es besteht also großer
Handlungsbedarf, den Bestand qualitativ aufzuwerten. Damit werden der
Siedlungs-flächenverbrauch eingeschränkt und Ressourcen geschont.
4. Anteil Flächenbevorratung
Nach Ziel 2 des FNP soll durch ein "haushälterisches Bodenmanagement"
die Ressource Boden möglichst lange in natürlicher Form erhalten
und nur das unbedingt notwendige Maß verwendet werden. (Seite 13
ff)
Anders liest es sich bei der Ermittlung des Wohnbaulandflächen (Tab.
7, FNP, Seite 39). Hier ist bei der Baulandermittlung ein Anteil von 15
% (ca. 12,5 ha) des zusätzlichen Baulandes zur Flächenbevorratung
angesetzt. Dieser hohe Prozentsatz entspricht dem Leitbild "Wachstum".
Bei den anderen Leitbildern liegt der Anteil maximal halb so hoch, zwischen
0 % und 7,5 %.
Begründet wird der hohe Anteil der Flächenbevorratung damit,
das
· erfahrungsgemäß große Schwierigkeiten bei der
Baulandgewinnung in Attendorn erwartet werden (Seite 39, FNP);
· dass nicht alle Grundstücke, für eine Entwicklung geeignet
sind (Seite 12, FNP).
Dazu das Bürgerforum:
Kann es Ziel einer auf dem Grundsatz der "Sparsamkeit" ausgerichteten
nachhaltigen und kostensparenden Stadtentwicklung sein (Seite 12, FNP),
die gleichzeitig eine Zersiedelung der Landschaft vermeiden will (Seite
36, FNP), dass diese nach dem Gießkannenprinzip eine hohe Zahl von
möglichen Baulandpotentialen unkoordiniert an die Siedlungsränder
streut und dem freien Grundstücksmarkt überlässt?
Eine offensive Baulandausweisung fördert eine Zersiedelung der Landschaft.
Eine Steuerung der Flächenausweisung aufgrund von privaten Interessen
ist kaum möglich, was auch der hohe Anteil von 15 % für die
Flächenbevorratung zeigt. Nur durch eine koordinierte und zielgerichtete
Baulandflächenausweisung kann der natürliche Freiraum gesichert
werden.
5. Gemischte Bauflächen
5.1 Allgemeines
Ein Anteil von ca. 11,3 ha soll als Wohnbaufläche aus den insgesamt
ca. 20,6 ha neuen, gemischten Bauflächen zur Verfügung stehen.
Diese Wohnbauflächen gelten als "Reserve-flächen"
bei der Deckung des ermittelten Wohnbauflächenbedarfs. (Seite 42,
FNP)
Dazu das Bürgerforum:
"Kleinteilige Nutzungsmischung mit der Funktionsvielfalt Leben, Produktion
und Dienst-leistung sind zu stärken und zu entwickeln. ..."
werden grundsätzlich positiv bewertet. (AK Stadtplanung, Leitlinie,
Seite 41)
Da die gemischten Bauflächen im dörflichen Bereich Entwicklungspotentiale
für Wohn-nutzung im Bereich zwischen 50 und 80 % aufweisen (Seite
43, FNP), sollten die Potentiale mit vorhandener Infrastruktur im Sinne
einer Nachverdichtung stärker berücksichtigt werden.
Es ist sicherlich notwendig, dass innerhalb gemischter Flächen bestimmte
Entwicklungs-reserven vorgehalten werden müssen. Allerdings ist nicht
nachzuvollziehen, dass eine derzeitige städtebauliche Entwicklungsfläche
"Östliche Innenstadt" als Reservefläche ausgewiesen
wird. Um schnell eine befriedigende städtebaulichen Situation für
die Innen-stadt, aber auch für das Erscheinungsbild der Stadt Attendorn
nach außen zu erreichen, sollte die Entwicklung dieser Flächenpotentiale
konsequent in die Wohnflächenbedarfsdeckung eingerechnet werden.
5.2 gemischte Baufläche "östliche Innenstadt"
Während sich im ländlichen Bereich die Mischung von Arbeit und
Wohnen im Nebeneinander der Flächen zeigt, vollzieht sich die Mischung
im städtischen Bereich im Nebeneinander und im Gebäude selber.
Für die Kernstadt ist der Anteil Wohnen auf ca. 50 % geschätzt.
Für die "östliche Innenstadt Attendorn" ist ein Wert
von ca. 20 % Wohnanteil angesetzt. Für diese gemischte Baufläche
ist geplant "die Einzelhandelsnutzung im Attendorner Ortskern in
Richtung Attahöhle zu entwickeln, um auch als Handelsstandort mehr
von den Besucher-strömen der Höhle zu profitieren." (FNP,
Seite 42)
Anmerkung: Mit der 38. Flächennutzungsplanänderung der Stadt
Attendorn wurde das Areal zwischen Finnentroper Straße, Am Zollstock
und Bahnhofsstraße von einer Gewerbefläche in eine gemischte
Baufläche ausgewiesen, nachdem zunächst an der gedachten Stelle
eine Sonderbaufläche "großflächiger Einzelhandel"
im Gespräch war. Am 08.02.2000 wurde die "gemischte Baufläche"
rechtsverbindlich. Durch eine Klausel müssen Investoren, die dort
großflächigen Einzelhandel beabsichtigen, gutachterlich eine
Innenstadtverträglichkeit nachweisen.
Dazu das Bürgerforum:
Großflächiger Einzelhandel über das jetzige Maß
hinaus sollte vermieden werden. Es führt zu einer Entwertung des
Gesamtgebietes sowie der benachbarten Wohnbebauung, verhindert ein Zusammenwachsen
mit der Kernstadt und schadet auch dem Einzelhandel innerhalb der Wälle.
Durch Zuweisung eines höheren Wohnanteils kann verhindert werden,
dass durch die o. g. Klausel ein Türchen für großflächigen
Einzelhandel geöffnet wird. Kleingeschnittene Parzellen hingegen
sollten dort auch zukünftig vielfältige Nutzungsmischungen (kleine
Läden, Werkstätten, Büros, Ateliers, Dienstleistungsangebote)
im Erdgeschoss nebeneinander, aber auch vertikal über die Geschosse
ermöglichen. Der Wohnanteil - überwiegend in Obergeschossen
- sollte auf jeden Fall erhöht werden.
5.3 Anteil gemischte Baufläche "Innenstadt"
Bei städtischen Mischgebieten kann von ca. 50 % Wohnen ausgegangen
werden, sofern keine genauere Kenntnis vorliegt. (Seite 43, FNP)
Dazu das Bürgerforum:
Im Prinzip gilt das gleiche was bei 5.2 über gemischte Bauflächen
gesagt wurde: vielfältige Nutzungsmischungen durch kleinteilige Strukturen.
Die Erhaltung und Revitalisierung von gewachsenen, mittelalterlichen Strukturen
ist hier zusätzlich "ein wichtiger Beitrag zur
Erhaltung von Ensembles mit seinen funktionalen und formalen Qualitäten
und ihre kleinteiligen Strukturen." (Seite 62, AK Stadtplanung, Weiterentwicklung
der Baukultur) Einseitige Nutzungsstrukturen sollten hier vermieden werden.
Durch Wohnumfeld-verbesserungen, Verkehrsberuhigung, Verbesserung des
Wohnstandards könnte die "Altstadt" für Wohnen aufgewertet
werden. (AK Stadtplanung, Wohn-, Lebens- und Erlebniswert in der Innenstadt,
Seite 64)
6. Baulandausweisung
6.1 Gesamterforderliche Neubaulandbedarf
Auf Grundlage der geschätzten Gesamtbevölkerung im Jahre 2015
und einem angenommenen Bruttobaulandbedarf pro Einwohner beträgt
der gesamterforderliche Neubaulandbedarf für Wohnzwecke 96,1 ha bis
ca. zum Jahr 2015 (Tabelle 7, Seite 39).
Der Wert setzt sich wie folgt zusammen:
Fehlende Baulandfläche Wohnen bis 2015: 89,9 ha
Aktivierbares Bauland im Bestand: - 6,3 ha
Erforderliche zusätzliche Baulandfläche 83,6 ha
Anteil Flächenbevorratung +12,5 ha
G e s a m t e r f o r d e r l . N e u b a u l a n d
W o h n e n b i s 2 0 1 5 : 96,1 ha
6.2 Flächenausweisung im FNP-Entwurf
Im Flächennutzungsplan sind 83,6 ha als aktivierbare neue Wohnbauflächen
dargestellt. Dazu kommen noch 6,3 ha aktivierbares Bauland im Bestand
und noch ein Anteil Wohnbau-fläche (als Reservefläche) von ca.
11,3 ha aus neuen gemischten Bauflächen. Als Ergebnis erhält
man ca. 101 ha aktivierbare Flächen mit Wohnfunktion, insgesamt ca.
5 % mehr Flächenausweisung als erforderlich.
Die sog. Bodenschutzklausel nach § 1 Abs. 5, Baugesetzbuch, zwingt
die Gemeinden, mit Boden sparsam und schonend umzugehen.
Dazu das Bürgerforum:
Die Flächenausweisung verstößt gegen eine auf die langfristige
Zukunft ausgerichtete nachhaltige Stadtentwicklung (§ 1 (5) BauGB)
und das daraus abgeleitete Ziel 2 des FNP ("Tragfähigkeit des
Naturraumes beachten"). Siehe zu Wohnbauflächenausweisung auch
Anlage 1.
Die hohe Wohnbauflächenausweisung, die die schon ohnehin hoch angesetzte
Bedarfs-ermittlung nochmals überschreitet, zeigt, das in Attendorn
Freiflächen keinen "Wert" haben und nicht vor Inanspruchnahme
geschützt werden.
7. Sachbereiche und Begründung
7.1 Begründung Flächenausweisung im Erläuterungsbericht
Begründet wird die hohe Ausweisung und Bereithaltung von Wohnbauland
u. a. damit (Seite 36, FNP), dass die hohe Einpendlerzahl (ca. 5200 Personen)
langfristig zurückgedrängt (Seite 33) und die Bevölkerungszahl
sich langfristig bei etwa 24.000 EW - 25.000 EW stabilisieren soll ( Bevölkerungsszenario
2, Seite 26 ).
Dazu das Bürgerforum:
Es stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es realistisch ist, auf
eine große Zahl von Wanderungsgewinnen durch Einpendler zu setzen,
wenn unsere Dienstleistungs- und Industriegesellschaft zunehmend mehr
Mobilität von seinen Arbeitnehmern verlangt, ohne entsprechende Arbeitsplatzsicherheit
bieten zu können?
Wenn man bedenkt, dass ca. 77 % der Pendler (Seite 33, FNP) aus den direkten
Nachbar-gemeinden zu uns kommen, so hat das sicherlich mit der Tatsache
zu tun, dass die Pendler meist mit ihrem Heimatort verwurzelt sind und
der Zeitaufwand zum Arbeitsort relativ kurz ist.
Ein Preisdumping im Grundstücksmarkt und große "Baufreiheit"
könnte vielleicht den einen oder anderen dazu bewegen nach Attendorn
zu ziehen. Aber kann ein scharfer Wettbewerb um jeden Einwohner das Ziel
unter nachbarschaftlichen Gemeinden sein?
Bei der Flächenausweisung müssen auch sozio-ökonomische
Aspekte beachtet werden: Die Ausweisung von neuen Wohnbauflächen
kann sich ins Negative für den Ort umkehren, wenn die Bevölkerung
abnimmt (siehe natürliche Bevölkerungsentwicklung), die Häuser
teilweise leer stehen, verwahrlosen und keine soziale Kontrolle mehr da
ist. Die Gemeinden müssen weiterhin die Infrastruktur aufrechterhalten
ohne einen Nutzen daraus zu ziehen.
7.2 Strategie der Entscheidungsträger des FNP
Die Strategie der politischen Entscheidungsträger ist es, zunächst
"Entwicklungspotentiale auf breiter Basis zu stellen, um dann anschließend
durch die verbindliche Bauleitplanung die-jenigen Potentiale zu entwickeln,
die zeitlich und preislich eine hohe Effizienz versprechen. Dabei sollen
die dargestellten Ziele näher ausgefüllt werden." (Seite
36, FNP)
Dazu das Bürgerforum:
Wir halten die gewählte Strategie für falsch, weil
· Große Baulandangebote und "moderate" Preise einen
großzügigen Umgang mit Flächen fördern;
· Natureingriffe nicht minimiert und Ressourcen nicht geschont
werden (nach Ziel 2, FNP), sondern eine Zersiedelung der Landschaft gefördert
wird;
· Flächen- und Raumansprüche nicht reduziert werden (nach
Ziel 2 und 7, FNP) (Festhalten an überkommenen Eigenheimideologien
und Nichtbeachten gesell-schaftlicher Veränderungen);
· Keine Auslastung der bestehenden technischen, sozialen und kulturellen
Infrastruktur angestrebt wird (nach Ziel 4, FNP), sondern aufwendige Infrastrukturen
bei neuen Wohngebieten erst geschaffen werden müssen;
· Fahr- und Energiehaushalt nicht verringert wird (nach Ziel 3,
FNP), sondern mit der Ausweisung verfügbarer neuer Wohngebiete werden
noch mehr Verkehr und Straßen geschaffen;
· umweltverträgliche und benutzerfreundliche Verkehrskonzepte
für die gesamte Stadt verhindert werden (nach Ziel 3, FNP) (gute
Fuß- und Radwegverbindungen, wirtschaftlichen ÖPNV);
· keine (konsequente) Innenentwicklung unser Stadt betrieben wird
(nach Ziel 1 und 4, FNP) wie Bauen im Bestand, Entwicklung von Brachflächen,
Baulückenschluss, Nachverdichtungen;
· die Allgemeinheit Bodenverschwendung und Ressourcenverbrauch
subventioniert und keine sozialgerechte Bodennutzung für alle angestrebt
wird (Ziel 5 FNP, sozialgerechte Bodennutzung);
· Belange von Frauen, Kindern, Jugendlichen, alten Menschen und
Menschen mit Behinderungen zuwenig berücksichtigt werden (nach Ziel
5, FNP);
· ein großes unkoordiniert ausgewiesenes Flächenpotential
keine ziel gerichtete Umsetzung geeigneter Flächen verfolgt (nach
Ziel 1 und 2, FNP);
· keine planmäßige ökologische Vernetzung von Landschafts-
und Siedlungselemente betrieben wird (nach Ziel 4 und Ziel 8);
· großflächige Strukturen nicht überschaubar und
kostenintensiv sind.
8. Allgemeines Fazit
Eigentlich ändert sich nichts. Freiflächen am Rande der Gemeinde
haben scheinbar keinen "Wert", weshalb es sich auch nicht lohnt
diese zu schützen. Das Siedlungsband wird immer breiter, der Naturraum
immer kleiner. Seitens der Entscheidungsträger wird kein Handlungs-bedarf
gesehen.
Daher sind die obersten Ziele des FNP wie die nachhaltige Stadtentwicklung
und der sparsame Umgang mit öffentlichen Mitteln nach dem Grundsatz
der "Sparsamkeit" nur Worte, denen aber keine Taten folgen.
Der marktwirtschaftliche Wettbewerb der Kommunen um möglichst viele
Einwohner durch "moderate" Baulandpreise an den Ort zu binden,
hat Vorrang vor dem Schutz des Natur-raums. Außergewöhnliche
Aktivitäten bei der Entwicklung von Wohnbaupotentialen im Bestand
zur Reduzierung der Zersiedelung sind in Attendorn nicht zu erkennen.
Die Verfügbarkeit und die Entwicklung von Flächen bleiben weiterhin
abhängig von Privat-interessen. Ökologisch und ökonomisch
sinnvolle Flächen für weitere Siedlungsentwicklungen bleiben
möglicherweise außen vor, weil sie nicht verfügbar sind.
9. Forderungen des Bürgerforums
Das Bürgerforum erwartet von der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes,
dass die Allgemeinen Planungsleitsätze für Bauleitpläne
nach § 1 Abs. 5 BauGB eingehalten werden. Diese lauten
· eine geordnete städtebauliche Entwicklung herbeiführen,
· eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende sozialgerechte
Bodennutzung gewährleisten,
· eine menschenwürdige Umwelt sichern,
· die natürlichen Lebensgrundlagen schützen und entwickeln.
Weiterhin gilt die gesetzliche Verpflichtung, mit Grund und Boden sparsam
und schonend umzugehen (§ 1 Abs.5 Satz 3 BauGB).
Im Sinne einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wohn- und Siedlungsflächenentwicklung
für die Stadt Attendorn, fordert das Bürgerforum bei der Aufstellung
des Flächennutzungsplanes folgendes zu berücksichtigen:
1) Korrektur der Wanderungsbilanz:
Die Wanderungsbilanz (nach Szenario 2) sollte sich an den Durchschnittswerten
der letzten 5 Jahre orientieren, die bei plus 75 Einwohner im Jahr liegt.
2) Minimierung der Eingriffe:
Wenn Flächenausweisungen unausweichlich sind, dann sollten nur diejenigen
Standorte gezielt aufbereitet werden, die strengen ökologischen und
ökonomischen Kriterien gerecht werden. Bei neuen Bauvorhaben sollte
eine Versiegelungsabgabe eingeführt werden. Auch eine Erhöhung
der Geschossflächenzahl GFZ bei flächensparenden Siedlungsweisen
ist sinnvoll.
3) Innenentwicklung Vorrang vor Neuausweisung:
Priorität für Neuausweisung sollte eine konsequente, zielorientierte
Entwicklung
des Bestandes, Baulückenschluss, Brachflächenentwicklung und
Flächenrecycling
haben. Die Verwaltung schafft dazu die personellen und durchführungstechnischen
Vorraussetzungen.
4) Reduzierung der Raumbeanspruchung (BBL/ha):
Eine Siedlungsdichte von mindestens 40 EW/ha sollte in allen Ortsteilen
ange-strebt werden, nicht nur, um Naturraum zu schützen, sondern
auch aus "haushälterischen" Gründen. Die höhere
Dichte sollte aber immer das charak-teristische Orts- und Landschaftsbild
verbessern und sozialverträglich sein.
5) Reduzierung der Wohnflächenansprüche:
Eine sich verändernde Gesellschaft erfordert andere Wohn- und Lebensräume.
Die Wohnflächenansprüche des Einzelnen können verringert
werden durch
Entwicklung neuer flexibler Wohnkonzepte.
6) Entwicklung von neuen sozialverträglichen Siedlungskonzepten für
flächen- und kostensparendes Bauen:
Bei erforderlichen neuen Wohnbauflächen-Ausweisungen sollte grundsätzlich
kosten- und flächensparende Siedlungskonzepte Vorrang haben. Die
Akzeptanz
für diese Siedlungsweise wird erhöht durch gute Lösungen
(Wettbewerbe).
7) Reduzierung Neubaumaßnahmen, dafür Verbesserung des Baubestandes:
Der Wohnkomfort in bestehenden Gebäuden ist zu verbessern, der Wärmebedarf
ist zu senken und das Wohnumfeld ist aufzuwerten. Maßvolle und sozialverträgliche
Nachverdichtungen sind zu fördern.
8) Aktivierung größerer Wohnflächenpotentiale im Bestand:
Durch eine intensive Steuerung sollten 30 % Wohnbaufläche im Bestand
aktiviert und entwickelt werden. Damit können Flächenausweisungen
verringert werden. Unbebaute Grundstücke könnten mit einer höheren
Grundsteuer belegt werden, um sie dem Grundstücksmarkt wieder zuzuführen.
9) Reduzierung des Infrastrukturaufwandes:
Neuerschließungen sind aufwendig und teuer. Durch Reduzierung des
technischen Aufwandes und durch Auslastung bestehender Infrastruktur können
Kosten für Bauherr, Mieter und Gemeinde verringert werden.
10) Reduzierung Anteil der Flächenbevorratung:
Ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden nach § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB
erlaubt
es nicht Flächenreserven in großem Umfang anzulegen.
11) Erhöhung Anteil Wohnen bei gemischter Bauflächen "östliche
Innenstadt":
Zur Sicherung und Aufrechterhaltung innenstadtverträglicher Nutzungen
sollte der Wohnanteil der gemischten Baufläche auf 50 % erhöht
werden.
12) Verbesserung und Entwicklung von kleinteiligen Strukturen:
Kleinteilige Strukturen innerhalb des Siedlungssystems sind flexibler,
beherrschbarer, austauschbarer und reparaturfähiger.
13) Entwicklung und Ausbau von umweltverträglichen und benutzerfreundlichen
Fortbewegungsmöglichkeiten:
Die Siedlungsstrukturen sollte Mobilitätsformen unterstützen,
die die Gleichstellung
aller Verkehrsteilnehmer begünstigt.
14) Umfassendes ökologisches Entwicklungskonzept für Freiräume:
Nur auf der Grundlage eines umfassenden Entwicklungskonzepts (einschl.
Arten- und Biotopschutz, Bodenschutz) können bestehende Freiräume
gesichert, vernetzt und ökologisch verbessert werden.
15) Vorhaltung von Flächen im Bestand:
Es sollten geeignete Flächen für kostengünstiges Bauen
für Familien und für verschiedene soziale Wohnprojekte sowie
für ökologische Siedlungsprojekte vor-
gehalten werden.
16) Bildung interkommunaler Arbeitsgruppen:
Durch abgestimmtes, koordiniertes Handeln mit Nachbargemeinden bei städtebaulichen
Entwicklungen, Neuausweisungen von Bauflächen, Verbesserung des ÖPNV
und Infrastrukturnutzungen können lokale Konkurrenz verringert und
Ressourcen geschont werden.
II. Stellungnahme Gewerbeflächenentwicklung
1. Nachhaltigkeit in den Vorgaben der Raumplanung
Das Prinzip der Nachhaltigkeit hat die Bundesregierung durch die Verankerung
in Art. 20a GG 1994 zum Staatsziel erklärt. Im Jahr1998 wurde das
Raumordnungsgesetz (ROG) novelliert und nachhaltige Entwicklung zum zentralen
Leitbild.
Im Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) von 1999 wurde der Schutz der natürlichen
Bodenfunktionen hervorgehoben. Die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
(GNatSchG) von 2002 besagt ebenfalls, dass Flächen künftig natur-,
umwelt- und landschaftsverträglich zu gestalten sind.
Diese Aufgaben sind keineswegs neu, deren Formulierung reicht sogar bis
Mitte der 1980er Jahre zurück, eine erkennbare Trendwende im Flächenverbrauch
ist jedoch bis heute nicht feststellbar. Das Statistische Bundesamt weist
für den Zeitraum 1999-2001 jeweils eine tägliche Inanspruchnahme
von 131 ha aus (BRD 2003) Etwa 28,5% der bestehenden Siedlungs- und Verkehrsflächen
stehen für Nichtwohnen (Gewerbe, Dienstleistung, Handel
). Entgegen
anders lautender Zielsetzungen nahm ihre Fläche zwischen 1997 und
2001 um 29 ha pro Tag zu. Auffallend ist der Zuwachs außerhalb zentraler
Lagen. Neue Gewerbe- und Industriegebiete entstehen also primär im
Freiraum und suburbane Räume sind besonders betroffen.
Nach der Enquete-Kommission Schutz des Menschen und der Umwelt (1998)
beschloss die Bundesregierung im April 2002 eine nationale Nachhaltigkeitsstrategie.
Ziel ist die Rück-führung der Neuinanspruchnahme von Flächen
für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis 2020 von etwa 129 ha pro Tag
auf 30 ha pro Tag. Die Siedlungsentwicklung soll einerseits durch quantitative
Zuwachsbegrenzung und andererseits durch qualitative Inwertsetzung von
Flächen zukunftsfähig gestaltet werden. Vor diesem Hintergrund
zielt eine dem Nachhaltig-keitsprinzip verpflichtete Flächenhaushaltspolitik
auf eine deutliche Reduzierung der Flächen-inanspruchnahme, insbesondere
die Verringerung des Freiraumverbrauches und der Bodenversiegelung ab.
Flächenhaushaltspolitik in diesem Sinne ist somit Kreislauf- und
Umbaupolitik, d.h. Bestandsnutzung hat Vorrang vor der Neuausweisung.
In der Landesplanung werden folgende Ziele und Strategien vorgegeben:
· Innenentwicklung vor Freiraumverbrauch im Außenbereich
· Nachverdichtung
· Flächenrecycling
· Nutzung vorhandener Infrastruktur
· regionale und interkommunale Zusammenarbeit
"Als Ergebnis der landesplanerischen Vorgaben kann festgestellt werden,
dass der Raum Attendorn in hohem Maße Funktionen für andere
Räume übernimmt (Erholung, Wasserversorgung)."( Erläuterungsbericht
FNP S. 8)
Diese sind gemäß GEP weiterzuentwickeln. Andere Raumansprüche
müssen mit diesem Nutzungsanspruch in Einklang gebracht werden. (vgl.
S.9)
Der Flächennutzungsplan ist die verwaltungsinterne Grundlage für
die städtebauliche Entwicklung von Gemeindegebieten. Er konkretisiert
die landes- und regionalplanerischen Ziele. Nach Abwägung von ökonomischen,
sozialen und ökologischen Belangen stellt er im Ergebnis das angestrebte
Nutzungsmuster dar.
Seine Hauptaufgaben sind:
· Flächenvorsorge
· Steuerung und Koordination der künftigen Flächennutzung
· Vermeidung und Minderung von Nutzungskonflikten.
2. Gewerbeflächenbedarf
Die Stadt Attendorn ist von mittelständiger Wirtschaft des zweiten
Sektors (Produktion) geprägt. Diese hat im Vergleich zu Großbetrieben
(wo Brachflächen betriebsintern wieder genutzt werden können)
und Betrieben des tertiären Sektors (Bürogebäude werden
eher in die Höhe gebaut, als in die Fläche) einen spezifisch
höheren Flächenbedarf. Umso wichtiger ist es, in der Kommune
Wege für einen nachhaltigen Umgang mit der endlichen Ressource `Fläche`
zu gehen.
Spezifische Rahmenbedingungen des Flächenbedarfs:
(1) Bevölkerungsentwicklung
(2) Flächenbedarf, den jeder Arbeitsplatz beansprucht
(3) Zahl der Betriebe, die sich innerhalb der Region ansiedeln, neu gründen,
ihren Standort verlagern oder sich am bestehenden Standort erweitern und
damit neue Flächen in Anspruch nehmen.
2.1 Wirtschaft und Bevölkerungsentwicklung
(Vgl. Stellungnahme S. 3 : Bevölkerungsentwicklung und S. 13 : Pendler)
Es besteht ein enger Zusammenhang zwischen Beschäftigungsentwicklung,
Wanderungsbilanz, Altersstruktur und Pendlerverflechtung.
"Die Arbeitsplatzentwicklung hat in Attendorn stärker als die
Entwicklung der in Attendorn wohnenden Beschäftigten zugenommen.
Das lässt darauf schließen, dass Attendorn von den Beschäftigten
nicht im gleichen Maße als Wohnstandort angenommen wurde."
(FNP S.32)
"Also fast jeder zweite Beschäftigte eines Attendorner Arbeitsplatzes
kommt nicht aus Attendorn selbst."
"Betrachtet man die Altersstruktur der Wanderungen, kann festgestellt
werden, dass die Wanderungsgewinne von den 30-50-jährigen mit ihren
Familien getragen werden. Die Wanderungsbilanz bei den über 50-jährigen
ist durchgehend negativ." (FNP S.24)
"Der anteilige Rückgang bei den 25 bis 30-jährigen kann
mit der Abwanderung junger ausgebildeter Menschen gesehen werden, die
nicht im produktiven Sektor aktiv werden. Diese Gruppe wandert weniger
zu." (FNP S.24)
Dazu das Bürgerforum:
Der Mensch braucht eben nicht nur irgendeinen Job. Er ist ein soziales
Wesen mit vielseitigen Interessen. Betrachtet man die Entwicklung der
vergangenen Jahre in Attendorn aus diesem Blickwinkel, schleppt die Kommune
bereits jetzt eine beachtliche Hypothek mit sich herum. "Man"
kommt nach Attendorn, um zu arbeiten: entweder aus den umliegenden Gemeinden
oder zieht nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben wieder seines Weges.
Beides sind keine guten Vorraussetzung für ein Engagement im sozialen
Leben der Stadt. Die sog. "schweigende Mehrheit" verhält
sich dabei wie ein Schwarzfahrer: Einige Wenige kann das System mittragen,
aber wenn das Fahren ohne Ticket (sprich: Engagement) zur Alltagserscheinung
wird, fragen sich die braven Bezahler, bei der nächsten Fahrpreis-erhöhung,
warum sie nicht auch das Geld sparen sollen.
Gerade diejenigen, die sich mit "ihrer" Stadt identifizieren,
fühlen sich darüber hinaus besonders durch den unverhältnismäßig
hohen Verbrauch von Freiflächen belastet. Dazu kommt noch, dass viele
junge Leute, die sich nicht für das Arbeitsplatzangebot der wenigen
Branchen vor Ort interessieren, Attendorn verlassen müssen. Dieser
"Brain-drain" genannte Effekt einer einseitigen Wirtschaftsentwicklung
lähmt die Vielfalt der Gedanken und beeinträchtigt damit das
kulturelle Leben der Stadt, weil neue Impulse aus anderen Richtungen weniger
gesetzt werden.
2.2 Flächenkennziffer (FKZ)
Zur Ermittlung des Flächenbedarfs pro Gewerbefläche beanspruchendem
Arbeitsplatz wird die so genannte Flächenkennziffer zugrunde gelegt.
Sie kennzeichnet die Fläche, die ein Beschäftigter in der Produktion
benötigt und ist der Quotient aus Grundstücksfläche in
m² und den Gesamtbeschäftigten. In der Gewerbeplanung hat die
Flächenkennziffer einen hohen Stellenwert. Sie ist aber keine Konstante,
die durch messtechnische Sorgfalt exakt zu bestimmen ist. Untersuchungen
zeigen, dass der organisatorische und technische Kontext (z.B.: Baukosten,
Lohnkosten etc.) einen starken Einfluss auf die Größe der Ziffer
hat. Darüber hinaus sind die Grunddaten nicht allgemeingültig
definiert. So kann die aktuell genutzte Betriebsfläche, aber auch
die im Hinblick auf zukünftige Entwicklungen erworbene Gesamtfläche
herangezogen werden. Die Zahl der Beschäftigten kann die zur betriebswirtschaftlich
optimalen Produktion benötigten Arbeitskräfte, aber auch die
zur Zeit der Hochkonjunktur Tätigen einbeziehen. Auch die Einberechnung
von Teilzeitarbeitskräften ist nicht allgemeingültig definiert.
Trotz dieser Unzulänglichkeiten ist die Bestimmung der Flächenkennziffer
im Rahmen der Gewerbeflächenprognosemodelle (z.B.: GIFPRO) unabdingbar.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die spezifische Situation innerhalb
des jeweiligen Industriegebietes ausschlaggebend für die FKZ ist.
Die SIHK Hagen hat 2001 eine Befragung durchgeführt um gesicherte
Anhaltspunkte für den Grundstücksflächenbedarf der Wirtschaft
im Kammerbezirk zu gewinnen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass über
alle Sektoren der gewerblichen Wirtschaft hinweg etwa 210m² Grundstücksfläche
benötigt werden. Für Betriebe, die dem Bereich "Industrie"
zugeordnet werden, liegt er bei durchschnittlich 220m² pro Beschäftigtem,
für Betriebe aus dem Bereich "Handwerk" bei 180m²
pro Beschäftigtem. Im Märkischen Kreis liegen diese im Durchschnitt
noch darunter.
Auch eine Untersuchung des Dortmunder Büros Planquadrat kommt zu
ähnlichen Ergebnissen. Von 1991 bis 1996 sind dort 1700 Datensätze
zusammengefasst worden. Obwohl die empirisch ermittelten Werte eine breite
Streuung aufweisen, gilt laut dieser Untersuchung für die Planung
von Gewerbestandorten eine Flächenkennziffer von 200m² pro Beschäftigtem
als realistischer Größenwert. Grundsätzlich wird davon
ausgegangen, dass in Ballungsräumen bei gleichen Branchen die FKZ
um bis zu 50% niedriger als im ländlichen Raum sind.
Gleiches besagt eine Studie des Institutes für Landes- und Stadtentwicklungsforschung
des Landes NRW (ILS): Im Jahr 2000 wurden dort auf Grundlage des Liegenschaftskatasters
eine Analyse der Entwicklung der Flächeninanspruchnahme in NRW vorgenommen.
Sie erstreckte sich auf den Zeitraum der Jahre 1992-1999. Demnach liegt
die FKZ im ländlichen Raum durchschnittlich bei etwa 265m² pro
Beschäftigtem, in den Ballungsrandzonen bei rund 243m² pro Beschäftigtem
und in Ballungskernen bei ca. 156m² pro Beschäftigtem. Differenziert
nach Zentralen Orten unterschiedlicher Hierarchie ergeben sich 301m²
pro Beschäftigtem bei Grundzentren, 235m² pro Beschäftigtem
in Mittelzentren und 145m² pro Beschäftigtem in Oberzentren.
Diese Werte zeigten in der Vergangenheit eine steigende Tendenz. Ob dieser
Trend sich in Zukunft weiter fortsetzen wird, ist nach Meinung der Experten
schwer abschätzbar. (ILS 2001,S.9)
Vor diesem Hintergrund liegt der für Attendorn ermittelte Wert von
ca. 280m² pro Beschäftigtem (FNP S.44) bereits jetzt am oberen
Rand es Spektrums. Trotz der Zielsetzung "Nachhaltigkeit" bzw.
"Effizienz" schreibt der vorliegende Entwurf zum FNP ausdrücklich
den Trend zu mehr Fläche pro Arbeitsplatz fort: "Für weitere
Planungen ist deshalb bei der Trendentwicklung mit ca. 300m² pro
Beschäftigtem zu rechnen."
Diese Strategie wiederholt sich für alle Werte, die in der Berechnung
des Gewerbeflächenbedarfs nach dem GIFPRO-Modell Verwendung finden.
(FNP S.46)
· Verlagerung von Betrieben am Standort : "
der standartmäßige
Ansatz [ist] eher als ein hoher Wert anzusehen,
" "da bereits
ein hoher Teil der Verlagerungen in das Gewerbegebiet Ennest und auch
Askay stattgefunden hat" und er "bereits Sicherheitszuschläge
beinhaltet".(S.46) Zum "Standart" wurde dieser Wert vor
20 Jahren, weil die Regionalplaner die Verlagerung umweltbelastender Betriebe
aus Gemengelagen fördern wollten.
· Neuansiedlung von Betrieben : "Der verwendete Standartansatz
von 0,15% ist in Bezug zum Bevölkerungsmodell eher ein hoher Wert."(S.46)
Die Neuansiedlungsquote bezeichnet den neu dazu gewonnenen Anteil von
Beschäftigten pro Jahr. "Für die Zukunft ist jedoch mit
einer sinkenden Erwerbsquote zu rechnen, da der Anteil der für den
Erwerb wichtigen Bevölkerungsgruppe zwischen 20 und 60 von heute
ca. 55% auf ca. 46% im Jahr 2000 [2020?: Anm. des Verf.] sinken wird."(FNP
S.33)
· Zeitnahe Reaktivierung freigesetzter Flächen : "Der
Standartwert von 70% geht davon aus, dass freiwerdende Flächen schnell
wieder an den Markt gelangen. In Bezug auf das Leitbild wäre dieser
Wert sicher anzustreben."(S.46) Trotzdem wird mit 50% bzw. 25% gerechnet.
Das Bürgerforum dazu:
Wissenschaftlich gesehen ist eine Modellrechnung das adäquate Verfahren,
um die Folgen von Eingriffen in komplizierte Systeme sichtbar zu machen.
In unserem Fall manifestiert sich in der Wahl der Stellgrößen
der politische Wille. Und der widerspricht direkt der Vorgabe "Nachhaltigkeit",
dem im Vorfeld erfragten Leitbild "Effizienz" und ignoriert
sogar die vorher ermittelten Fakten. Im Ergebnis (31 - 38 ha) "stellt
der FNP deshalb ein Potential dar, das eher im oberen Bereich liegt"(S47)
wie es etwas euphemistisch im Erläuterungsbericht formuliert wurde.
Da Modellrechnungen aber auch negative Rückkoppelungen einbeziehen,
was vernetztem Denken entspricht, erfolgt eine weitere einseitig - lineare
"Berechnung".
3. Fazit zur Ermittlung der erforderlichen Gewerbegebiete
(FNP S.48 f)
Dort heißt es lapidar: "Im Flächennutzungsplan wird
ein Flächenvolumen von ca. 57 ha neuer Fläche dargestellt."
Eine Rechenoperation wird nicht vorgelegt.
Begründung:
· Jährliches Wachstum im Gewerbegebiet Ennest von bis zu 3,5
ha
· Potentiale für Entwicklungsschübe im produzierenden
Gewerbe bereithalten
· Planerische Risiken
Die Zahl 57ha wirkt zunächst völlig aus der Luft gegriffen,
die ihr zugrunde liegende "Vision" wird aber deutlich, wenn
man das folgende Kapitel "Darstellungen"( S.48-49) mitberücksichtigt.
Dort ergibt die Addition aller in Frage kommenden Flächen "zufällig"
57,5ha (Tabelle 12; S.49). Folgenden Ansprüchen soll Genüge
getan werden:
· Großflächige Ausweisung von Gewerbeflächen
· Flächenpotentiale von über 10 ha
· Neues Gewerbegebiet, das für die Ansiedlung größerer
Betriebe geeignet ist
"Hierfür sind große Teile der Flächen des heutigen
Gutes Ramacher vorgesehen." (S.49)
Das Bürgerforum dazu:
Dieses geplante übermäßige Flächenangebot lässt
alle gesetzlichen und landesplanerischen Vorgaben außer Acht und
entwertet die gerade verabschiedete Lokale Agenda für Attendorn in
wesentlichen Punkten.
Begründung:
· Ausdrücklich wird das "planerische Risiko" auf
die Umwelt und damit die Allgemeinheit abgewälzt. Dies widerspricht
einer sozialgerechten Bodennutzung (ROG) und dem Ziel einer humanen Umwelt
(§1BauGB). Der Protest in den Ortschaften, der öffentlich als
"St.Florians-Prinzip missbilligt wird, könnte auch bedeuten,
dass die Menschen spüren, dass sie mit dieser Strategie mehr verlieren,
als sie je gewinnen können.
· Jede Politik macht sich unglaubwürdig, wenn sie zwar öffentlich
den weiteren galoppierende Flächenverbrauch in Ennest stoppt, aber
gleichzeitig ein weiteres Gewerbegebiet dieser Größenordnung
im Anschluss an die Wohnbebauung von Neu-Listernohl und Biekhofen initiiert.
· "Neuansiedlungen" von Betrieben fanden in der Vergangenheit
nur in Form von Verlagerungen aus Nachbargemeinden statt. Es ist unter
den gegebenen europapolitischen Bedingungen kaum realistisch anzunehmen,
dass sich daran etwas ändern wird. Somit verstärkt die überdimensionierte
Flächendarstellung nur den Konkurrenzkampf zwischen Attendorn und
den Nachbargemeinden. Dies schadet den Prinzipien der Nachhaltigkeit.
· Die Favorisierung des Bereiches Ramacher beschwört Nutzungskonflikte
mit den bisherigen Nutzungen Landwirtschaft und Erholung sowie dem Naturschutz
geradezu herauf. In der Lokalen Agenda 21 der Stadt Attendorn heißt
es daher: "Im einzigen verbliebenen landwirtschaftliche Kerngebiet
in Stadtnähe mit besserer Nutzungseignung (zwischen Neu-Listernohl
und Biekhofen) werden die außerlandwirtschaftlichen Nutzungen auf
Erholung, Boden- und Gewässerschutz reduziert."(S.21)
· Die überdimensionierte Darstellung von neuen Gewerbeflächen
verhindert Bemühungen um eine effiziente Nutzung bestehender Flächen
und eine zeitnahe Sanierung von Altlasten (z.B. Hoesch-Hallen), da die
Kommune sich durch das angestrebte Nutzungsmuster ihrer Flächen auch
in Hinblick auf die weitere Entwicklung positioniert. Die Strategie der
"Entwicklungspotentiale auf breiter Basis"(S.36) ermöglicht
in erster Linie einen ungehemmten Flächenverbrauch bis hin zum Lückenschluss
zwischen Milstenau und Petersburg. Die Neuausweisung hat damit Vorrang
vor der Bestandsnutzung erhalten. Ob anschließend auf der Ebene
der "verbindlichen" Bauleitplanung "die dargestellten Ziele
näher ausgefüllt werden"(S.36) ist zweitrangig, weil dort
nur noch auf Art und Maß der Flächennutzung Einfluss genommen
werden kann.
4. Forderungen des Bürgerforums
1) Die Umstellung auf die Strategie Innenentwicklung vor Freiraumverbrauch
im Außenbereich und die Leitziele Flächeneinsparung, Freiraumschutz
und Bodenschonung.
2) Die Darstellung eines begrenzten Flächenangebotes durch eine Siedlungsbegrenzung.
3) Die Neuberechnung im GIFPRO-Modell angepassten Kennwerten. Im Interesse
eines verantwortungsvollen Umgangs mit den zur Verfügung stehenden
Ressourcen sollte ein Leitbild zwischen "Bewusstsein" und "Schrumpfung"
gewählt werden.
4) Forcierung von Flächenrecycling durch flankierende politische
Maßnahmen: Bodenpreisbildung, der Verzicht auf Subventionierung,
Liegenschaftsstrategien (z.B. Erbpachtflächen mit begrenzter Laufzeit),
Informationsstrategien wie Flächen- und Gebäudekataster.
5) Eine überörtliche Betrachtung, die Festlegungen der Regionalplanung
beachtet. Die im vorliegenden Entwurf verlangten 300m² pro Beschäftigtem
stellten im Rahmen der Regionalplanung (GEP) bisher die Obergrenze der
möglichen Flächenkennziffern dar, und zwar für "topographisch
schwierige Bereiche". Im Rahmen der Neuaufstellung des GEP für
den Oberbereich Hagen hat die Bezirksregierung Arnsberg diesen Wert auf
durchschnittlich 225m² pro Beschäftigten zurückgenommen.
6) Die Planung großflächiger Neuausweisungen in interkommunaler
und überregionaler Zusammenarbeit, um standörtliche Anforderungen
und Zukunftsperspektiven einzelner Branchen sowie vorteilhafte Verknüpfungen
für die Region in optimaler Weise berücksichtigen zu können.
7) Die verstärkte Entwicklung umweltverträglicher Tourismusangebote
und weiterer Wirtschaftssektoren, wenn sie mit stark eingeschränktem
Flächenverbrauch verbunden sind. Aus den landes- und regionalplanerischen
Vorgaben resultiert eine Verpflichtung, die Bedeutung des Fremdenverkehrs
zu steigern (vgl. S.8 u. 9 FNP). Dieser Verpflichtung ist die Stadt Attendorn
bisher nicht in ausreichendem Maße nachgekommen. "Im Gastgewerbe
ruhen auch in Bezug auf landschaftsbezogene Erholung weitere Entwicklungspotentiale"(FNP
S.31)
8) Die qualitativer Aufwertung weiterer geeigneter ortsnaher Flächen
als Bereich für Erholung und Landwirtschaft und / oder zum Schutz
von Landschaft bzw. (in Teilbereichen) zum Schutz der Natur, um gleichzeitig
einer möglichst umwelt-verträglichen Landwirtschaft die Zukunft
zu sichern. (vgl. Lokale Agenda 21 für Attendorn S. 19ff) Dazu kommen
alle noch vorhanden Freiflächen im Bereich des Biggetales in Betracht,
besonders genannt seien die Tallagen bei Milstenau, an der Bigge und bei
Gut Ramacher. Während winterlicher Inversions-Wetterlagen fließen
hier einerseits die kalte Frischluft zu den Wohnlagen und andererseits
unterirdisch starke Grundwasserströme. Hier sollte sich eine weitere
Bebauung von selbst verbieten.
9) Eine Reduzierung der Gewerbeflächeninanspruchnahme kann durch
Optimierung der Flächenausnutzung vorhandener Gewerbeflächen,
Nachverdichtung, räumliche Optimierung von Produktionsprozessen,
Verringerung des Flächenverbrauchs von Kfz-Stellplatzflächen
(z.B. durch Stapelung, ÖPNV) erreicht werden. Für diese Maßnahmen
sind Anreize und Impulse zu schaffen.
10) Eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben sollte nur erfolgen, wenn
nachweisbar nachhaltige Qualitätsziele wie energie- und flächensparendes
Bauen, Umwelt- und Sozialaspekte in der Planung integriert sind.
Schlusswort
Am 11. Februar 2004 wurde die Lokale Agenda 21 der Stadt Attendorn im
Rat verabschiedet.
Der neu zu erstellende Flächennutzungsplan ist die Nagelprobe für
die Wirksamkeit der nun beschlossenen lokalen Agenda.
Die Bürger erwarten, dass diese Selbstverpflichtung zur Nachhaltigkeit
und Zukunftsfähigkeit im kommunalen politischen Handeln ernst genommen
wird.
Erster Sprecher des Bürgerforums:
Gernot in der Weide
Zweiter Sprecher des Bürgerforums:
Wendelin Heinemann
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